Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

| LANDKREIS ROSTOCK 19 Kreisverwaltung und Anzeigepflichten im Satzungsrecht sowie die Organisation von Ehrungen und Jubiläen. Besucheradresse Postanschrift Hauptsitz Güstrow Am Wall 3 – 5 Postfach 1455 18273 Güstrow 18264 Güstrow Tel. 03843 755-30999 Fax 03843 755-12800 KREISTAGSBUERO@LKROS.DE RECHNUNGS- UND GEMEINDEPRÜFUNGSAMT Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt ist als Pflichteinrichtung gemäß Kommunalverfassung M-V sowohl für die örtliche Prüfung als auch für die überörtliche Prüfung der kommunalen Körperschaften im Landkreis Rostock verantwortlich. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat eine besondere Stellung innerhalb der Kreisverwaltung, weil es hinsichtlich der sachlichen Prüfungstätigkeit direkt dem Kreistag unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich ist. Die Prüferinnen und Prüfer sind bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit von fachlichen Weisungen frei. Die Bedeutung der Rechnungsprüfung als Instrument der öffentlichen Finanzkontrolle liegt darin, Ansprüche der Steuerzahler auf eine wirtschaftliche Verwaltung sowie Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auf rechtskonformes Verwaltungshandeln wirksam zu unterstützen. Besucheradresse Postanschrift Standort Bad Doberan August-Bebel-Straße 3 Postfach 1455 18209 Bad Doberan 18264 Güstrow Tel. 03843 755-14999 Fax 03843 755-14801 RECHNUNGSUNDGEMEINDEPRUEFUNG@ LKROS.DE GLEICHSTELLUNG UND KRIMINALPRÄVENTION Im Landkreis Rostock trägt die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zur Umsetzung des Verfassungsauftrages bei. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet im Landkreis Rostock fachlich weisungsfrei, sie hat ein Teilnahme- und Rederecht an den Ausschusssitzungen sowie ein Akteneinsichtsrecht. Sie setzt sich für verwaltungsinterne und landkreisübergreifende Angelegenheiten rund um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern ein. Fachübergreifend in allen Bereichen der Landkreispolitik und Landkreisverwaltung ist ihre Arbeit die Brücke zwischen Politik und Verwaltung. Gleichstellungsbeauftragte arbeiten ämter- und parteiübergreifend, denn Gleichstellung ist eine Gemeinschaftsaufgabe für alle, die Verantwortung tragen. Sie weist auf Ungleichbehandlungen hin und schafft ein Bewusstsein für geschlechtsspezifische Unterschiede. Kontakt Landkreis Rostock – Büro für Gleichstellung und Kriminalprävention Die Gleichstellungsbeauftragte August-Bebel-Straße 3 18209 Bad Doberan Tel. 03843 755-12400 Fax 03843 755-10800 GLEICHSTELLUNG@LKROS.DE PERSONALRAT Der Personalrat, auch Personalvertretung genannt, ist für alle Tarifbeschäftigten und Beamten des Landkreises Rostock zuständig. Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PersVG). Der Personalvertretung werden im Personalvertretungsgesetz Mitbestimmungsrechte in personellen und organisatorischen Angelegenheiten eingeräumt. Welche Personalräte und sonstige Beschäftigtenvertretungen gibt es? Beim Landkreis Rostock gibt es den Gesamtpersonalrat für Problemstellungen, die mehr als einen Dienststellenpersonalrat betreffen. Darüber hinaus sind folgende Personalvertretungen tätig: allgemeine Verwaltung, Jobcenter Güstrow, Jobcenter Bad Doberan, Eigenbetrieb Rettungsdienst, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Personalrat der nachgeordneten Einrichtungen des Schulverwaltungsamtes Altkreis Bad Doberan, die Schwerbehindertenvertretung, die Jugend- und Ausbildungsvertretung. Die Mitglieder der jeweiligen Personalräte werden regelmäßig auf der Grundlage der landesrechtlichen Regelungen von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt. Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretung werden in gesonderten Wahlverfahren gewählt. Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle und dem Personalrat ist das Landespersonalvertretungsgesetz M-V. Wer wird vom Personalrat vertreten? Der Personalrat vertritt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Auszubildenden, Praktikanten und Beschäftigte in besonderen Maßnahmen. Was macht der Personalrat? Nach dem Personalvertretungsgesetz M-V hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist es, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen. Personalrat und Dienststelle sind Kraft Gesetztes dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Die jeweiligen Personalräte führen mindestens einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung durch. Dabei berichten sie über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr. Besucheradresse Postanschrift Hauptsitz Güstrow Am Wall 3 – 5 Postfach 1455 18273 Güstrow 18264 Güstrow Standort Bad Doberan August-Bebel-Straße 3 18209 Bad Doberan Tel. 03843 755-12500 Fax 03843 755-10800 PERSONALRAT@LKROS.DE

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