Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

| LANDKREIS ROSTOCK 45 FAMILIE AMT FÜR JUGEND UND FAMILIE Das Amt für Jugend und Familie ist unter anderem zuständig für die Kita- Förderung. Voraussetzung für die Betreuung von Kindern aus dem Landkreis Rostock in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle ist eine Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes. Wann beantrage ich die Berechtigung? • mindestens drei Monate vor Betreuungsbeginn • bei eintretenden Änderungen (zum Beispiel Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Elternzeit, Rückstellung vom Schulbesuch, Wiederholung einer Klassenstufe) • bei Wechsel in Krippe, Kindergarten und Hort • bei Wechsel zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung Muss ich mich für die Berechtigung schon für eine Kindertageseinrichtung entschieden haben? • NEIN, die Berechtigung wird unabhängig von der Kindertageseinrichtung ausgestellt. Wo beantrage ich die Berechtigung? • beim Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie Ihre Antragsformulare finden Sie hier: Sachgebiet Wirtschaftliche Kitaförderung WWW.LANDKREIS-ROSTOCK.DE AUFGABEN DES AMTES FÜR JUGEND UND FAMILIE Kita-Förderung • Erteilung der Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes Kita/Tagespflege • Fachaufsicht, Fachberatung und Betriebserlaubnisbehörde für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen Unterhalt/Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Beurkundungen • Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen • Vaterschaftsanerkennung/ Zustimmungserklärungen • Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung/Abänderung einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung • Sorgeerklärungen Unterhaltsvorschuss • Bewilligung von Unterhaltsvorschuss Sportförderung • Förderung des Kinder- und Jugendsports Jugendhilfeplanung • Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe KONTAKT Amt für Jugend und Familie Hauptstandort Am Wall 3 – 5 18273 Güstrow Außenstelle August-Bebel-Straße 3 18209 Bad Doberan Tel. 03843 755-51999 Fax 03843 755-51800 JUGENDUNDFAMILIE@LKROS.DE Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe bietet außerdem den Service „Elternbriefe“ an. Dieses kostenfreie Informationsangebot kann bestellt und zu Hause gelesen werden. Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe schickt allen interessierten Eltern im Kreisgebiet die „Elternbriefe“ in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zu. Anmeldung: Tel. 03843 755-51060 ELTERNBRIEFE@LKROS.DE Ein weiteres Informationsangebot des Landkreises Rostock ist der Elternbegleiter. Die umfangreiche Broschüre fasst die breite Palette der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach für Eltern und Familie zusammen. , .

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