Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

| LANDKREIS ROSTOCK 7 KREISTAG Der Kreistag bildet einen Kreisausschuss. Dieser koordiniert die Arbeit aller weiteren Ausschüsse des Kreistages, die beratend tätig werden. Die Ausschüsse des Kreistages tagen, bis auf den Rechnungsprüfungsausschuss und den Eigenbetriebsausschuss, öffentlich. Die Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohner arbeiten in den Ausschüssen des Kreistages. Alle öffentlichen Sitzungsunterlagen mit Zeit, Ort, Tagesordnung und Beschlussvorlagen sowie Informationen werden im Bürger- und Kreistagsinformationssystem des Landkreises Rostock zur Verfügung gestellt. Das Bürgerinformationssystem stellt die Unterlagen für die Öffentlichkeit bereit. Für die Kreistagsmitglieder steht ein passwortgeschützter Bereich im Kreistagsinformationssystem zur Verfügung. Nähere Informationen, insbesondere zu den Ausschüssen: WWW.LANDKREIS-ROSTOCK.DE/KREISTAG KONTAKT Landkreis Rostock Büro des Kreistages Am Wall 3 – 5 18273 Güstrow Tel. 03843 755-30999 Fax 03843 755-10800 KREISTAGSBUERO@LKROS.DE DER KREISTAG Der Kreistag ist auf der Grundlage der Kommunalverfassung von MecklenburgVorpommern die höchste Vertretung der Bürgerinnen und Bürger auf Kreisebene. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten des Landkreises zuständiges Entscheidungs- und Kontrollgremium. Der Kreistag des Landkreises Rostock besteht aus 69 Mitgliedern. Die Bürgerinnen und Bürger wählen seine Mitglieder alle fünf Jahre, zuletzt am 26. Mai 2019. Der Kreistag des Landkreises Rostock hat sich am 26. Juni 2019 konstituiert. Zum Präsidenten des Kreistages wurde Veikko Hackendahl (CDU) gewählt. Der Kreistag wird in der Ausführung seiner Arbeit durch das Büro des Kreistages unterstützt. Der Kreistag entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten: • Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Stellenplanes • Übernahme neuer Aufgabenbereiche • Erlass und Änderung von Satzungen (Kreisrecht) • Errichtung, Erweiterung und Auflösung kreiseigener wirtschaftlicher Unternehmen • Mitgliedschaft in Zweckverbänden • Geschäfte über Vermögensgegenstände des Kreises Der Kreistagspräsident vertritt den Kreistag nach außen und leitet seine Sitzungen. Er legt im Benehmen mit dem Landrat die Tagesordnung für die Sitzungen des Kreistages fest und beruft sie ein. Zu seiner Unterstützung hat der Kreistag ein Präsidium gewählt, das sich aus je einem Vertreter der dem Kreistag angehörigen Fraktionen zusammensetzt. Die 69 Kreistagsmitglieder treten je nach Bedarf in öffentlicher Sitzung zusammen und sind für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sie üben ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Die Kreistagsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Dazu sind mindestens vier Kreistagsmitglieder erforderlich. Der Kreistag hat mit Stand Oktober 2023 acht Fraktionen. Die Fraktion der CDU hat 20 Mitglieder, die LINKE 11, die SPD ebenfalls 11, die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Demokratische Freidenker jeweils 6, die Fraktion FDP/EB 5 und die Freien Wähler sowie die AfD-Fraktion jeweils 4 Fraktionsmitglieder. Das Kreistagsmitglied des Bündnisses C bildet mit der CDU eine sogenannte Zählgemeinschaft. Das Kreistagsmitglied der Partei Die Heimat gehört keiner Fraktion oder Zählgemeinschaft an. CDU Linke SPD Bündnis90/Die Grünen Demokratische FreiDENKER FDP/EB Freien Wähler AfD Fraktionen des Kreistages Landkreis Rostock

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