Wegweiser für Senioren im Oberbergischen Kreis

1.2 Amt für Soziale Angelegenheiten Ein Schwerpunkt des Aufgabenspektrums des Amtes für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises -neben der Zuständigkeit für die Gewährung unterschiedlicher Sozialhilfeleistungen- ist die Verantwortung für die Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Personen. Hierzu gehört im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige. Dies erfolgt durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. Für ein bedarfsgerechtes Angebot an Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige sind solche Angebote vorzuhalten, ohne deren Inanspruchnahme den pflegenden Angehörigen die Fortsetzung ihrer pflegenden Tätigkeiten nicht möglich wäre. Folgende Ansprechpartner stehen – neben den Senioren- und Pflegeberatern und deren Koordination (siehe Punkt 1.1) – für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung: Amtsleitung Amt für Soziale Angelegenheiten Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach Dietmar Kascha  02261 88-5002 Ö Ödietmar.kascha@obk.de Abteilungsleitung Pflege La-Roche-sur-Yon-Straße 18, 51643 Gummersbach Harald Klotz  02261 88-5013 Ö Öharald.klotz@obk.de Sozial- und Pflegeplanung Natalie Pille  02261 88-5009 Ö Önatalie.pille@obk.de Sonja Weuste  02261 88-5006 Ö Ösonja.weuste@obk.de Pflegegutachterinnen Sandra Kloppenburg  02261 88-5025 Ö Ösandra.kloppenburg@obk.de Susanne Mettrop  02261 88-5010 Ö Ösusanne.mettrop@obk.de Info: Viele Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter: www.obk.de  „Gesundheit, Soziales & Pflege“  „Pflege“ 1.3 Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen Die Zuständigkeit der Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen gilt nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) für stationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderungen, Wohngemeinschaften mit Pflege- oder Betreuungsleistungen, Gasteinrichtungen (zum Beispiel Tagespflege und Hospize), Servicewohnen und Ambulante Dienste innerhalb des Oberbergischen Kreises. Vorrangige Aufgabe der Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen nach dem WTG ist es, die Rechte, Interessen und Bedürfnisse der älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen in den Wohn- und Betreuungseinrichtungen zu schützen. Des Weiteren nimmt sie gegenüber den Wohn- und Betreuungsangeboten eine umfangreiche Beratungs- und Überprüfungspflicht wahr und trägt so zur Qualitätssicherung bei. Wenn erforderlich, können gegenüber den überwachten Wohn- und Betreuungseinrichtungen auch ordnungsbehördliche Maßnahmen angeordnet werden. Zusätzlich ist die Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtung auch Ansprechpartner für Beschwerden von Nutzern der Angebote sowie deren Angehörige. Für weitergehende Informationen zum WTG oder bei Fragen oder Beschwerden zu einem Wohn- und Betreuungsangebot können Sie sich an die Mitarbeiter der Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen wenden. Leitung Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach Christine Reuber  02261 88-5004 Ö Öchristine.reuber@obk.de 1. Beratung und Information 6

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