Seniorenwegweiser für den Oberbergischen Kreis

Für Bergneustadt, Engelskirchen, Nümbrecht und Wiehl: Anne Kammer  02261 88-5062 ÖÖanne.kammer@obk.de Für Morsbach und Reichshof: Birgit Honscheid  02261 88-5061 ÖÖbirgit.honscheid@obk.de Für Gummersbach, Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth: Ulrich Tomasseti  02261 88-5060 ÖÖulrich.tomasseti@obk.de Für Lindlar, Marienheide und Waldbröl: Silke Grimm  02261 88-5063 ÖÖsilke.grimm@obk.de 2.5 Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises bietet für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige Informationen, Beratung und Unterstützung an. Alle Beratungen sind kostenfrei, unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich durchgeführt. Unter anderem werden folgende Leistungen angeboten: Amtsärztlicher Dienst Der amtsärztliche Dienst führt amtsärztliche Untersuchungen und Beratungen durch. Außerdem berät das ärztliche Personal des Gesundheitsamtes zu Reiseimpfungen und führt diese durch. Weitere Aufgabengebiete sind die AIDS-Beratung und Tuberkulosefürsorge. Darüber hinaus wird eine verkehrsmedizinische Sprechstunde angeboten. Bei Fragen zu den vorgenannten Themen wenden Sie sich bitte an: Amtsärztlicher Dienst Am Wiedenhof 1 – 3, 51643 Gummersbach 02261 88-5305 ÖÖamt53@obk.de www.obk.de Infektionsschutz und Umwelthygiene Das Gesundheitsamt trägt zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei. Insbesondere durch Aufklärung und Beratung sowie durch die Aufdeckung von Infektionsquellen mit dem Ziel ihrer Unterbrechung wird darauf hingewirkt, die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Des Weiteren fördert das Gesundheitsamt den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen aus der Umwelt und überwacht die Einhaltung von Hygienevorschriften, zum Beispiel bei • Trink- und Badewasser • Krankenhäusern • Pflegeeinrichtungen • Friedhöfen Bei Fragen zum Bereich Infektionsschutz oder Um- welthygiene wenden Sie sich bitte an: Infektionsschutz Moltkestraße 32, 51643 Gummersbach 02261 88-5305 ÖÖinfo@obk.de 2.6 Rechtliche Betreuung Wenn eine volljährige Person ihre persönlichen Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selber erledigen kann, wird ihr durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen eine rechtliche Betreuungsperson zur Seite gestellt, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Betreuung kann durch die betroffene Person selbst oder von Dritten bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Bei der Auswahl einer Betreuerperson sind die Wünsche des zu betreuenden Menschen zu berücksichtigen. Sofern Angehörige oder Freunde nicht vorhanden oder geeignet sind, oder die Problemlage zu komplex ist, wird eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuung bestellt. Die Betreuung hat die Aufgabe, Betroffenen in den vom Betreuungsgericht je nach Bedarf festgelegten notwendigen Angelegenheiten zu vertreten. Hierzu 2. Beratung und Information 17

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