Seniorenwegweiser für den Oberbergischen Kreis

Ambulante Palliative Versorgung Die Ambulante Palliative Versorgung ermöglicht sterbenden Menschen eine medizinische und pflegerische Versorgung in der gewohnten häuslichen Umgebung. Eine Sonderform der ambulanten Palliativpflege stellt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) dar. Sofern für den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit eine über die normale Pflege hinausgehende spezialisierte Versorgung und Begleitung der betroffenen Person benötigt wird, wird diese durch die Zusammenarbeit eines multiprofessionellen Teams sichergestellt. SAPV Oberberg GmbH Neudieringhauser Straße 64 a 51645 Gummersbach 02261 9781144 ÖÖinfo@sapv-oberberg.de www.sapv-oberberg.de Ambulante Hospizdienste und Hospizgruppen Die ambulante Hospizarbeit unterstützt Betroffene durch geschulte ehrenamtliche Mitarbeitende darin, so lange wie möglich in der vertrauten häuslichen Umgebung verbleiben zu können und ihre Lebensqualität aufrechtzuerhalten. Auch zu versorgende Personen in stationären Einrichtungen können das Angebot in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bieten die ambulanten Hospizdienste und -gruppen verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung der Trauerbewältigung für die Angehörigen durch zum Beispiel Beratung, Begleitung, Gesprächskreise oder Selbsthilfegruppen. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Hospiz. Arbeitsgemeinschaft Hospiz Oberbergischer Kreis Geschäftsstelle Gesundheitsamt Herr Klehm Am Wiedenhof 1 - 3, 51643 Gummersbach 02261 88-5345 ÖÖsoerenpatrick.klehm@obk.de Hospiz Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der betroffenen Person nicht mehr möglich ist, kann bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung die Aufnahme in einem Hospiz erfolgen. Hier wird den Menschen unter fachlich kompetenter und liebevoller Begleitung ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende ermöglicht. Johannes-Hospiz Oberberg Tannhäuserstraße 29 a, 51674 Wiehl 02262 69220 ÖÖhospiz.wiehl@johanniter.de www.juh-rheinoberberg.de Freistellung zur Sterbebegleitung Im Rahmen der Pflegezeit (siehe Punkt 4.9) können sich beschäftigte Personen, die nahe Angehörige in seiner letzten Lebensphase begleiten, ab einer Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeitenden von ihrem Arbeitgeber bis zu drei Monate vollständig von der Arbeit freistellen lassen. Dafür ist es unerheblich, ob sich die betroffene Person in häuslicher Umgebung oder in einer stationären Einrichtung befindet. © MCMLXXXI - stock.adobe.com 4. Hilfe, Pflege und Betreuung 57

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