Älter werden in Gummersbach

19 III Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Nähere Informationen über finanzielle Leistungen erteilt die Stadt Gummersbach im Ressort Soziale Hilfen (ehemals Sozialamt) des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales. Die folgenden Hilfen und Ver- günstigungen werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. 3.1 Wohnberechtigungsschein Wer eine preiswerte Wohnung mieten möchte, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, benö- tigt einen Wohnberechtigungsschein. Dieser Wohn­ berechtigungsschein ist einkommensabhängig. 3.2 Wohngeld / Pflegewohngeld Ob ein Wohngeldanspruch besteht, ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Zahl der zum Haus- halt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld kann als Mietzuschuss für den Mieter oder als Lasten- zuschuss für den Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung gewährt werden. »» Pflegewohngeld Auch für Bewohner von Senioren- und Altenpflege- heimen kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser Antrag auf Pflegewohngeld wird in der Regel über die jeweilige stationäre Einrichtung beim Ober- bergischen Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten, gestellt. 3.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherungsleistungen, wenn sonstiges Einkom- men und Vermögen zur Sicherung des Lebensunter- haltes nicht ausreichen. Vermögen und Einkommen, ggf. auch das eines Lebenspartners, sind zu berück- sichtigen. Angehörige (Eltern und Kinder) sind erst bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro unter- haltspflichtig. 3.4 Weitere Leistungen nach dem SGB XII (12. Sozialgesetzbuch) In Einzelfällen kann neben den Grundsicherungsleis- tungen ein zusätzlicher Anspruch auf weitere Hilfen nach dem SGB XII bestehen. Hierzu zählen: • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts • Altenhilfe • Blindenhilfe • Krankenhilfe • Eingliederungshilfe für Behinderte • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwie- rigkeiten • Bestattungskosten Diese Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich nach- rangig gewährt. Mögliche Leistungen, wie beispiels- weise der Krankenkasse oder Pflegekasse, müssen zuerst in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieser Hilfegewährung werden u. a. Unterhaltsansprü- che der Eltern gegenüber ihren Kindern und umge- kehrt überprüft. 3.5 Sonstige Hilfen und Vergünstigungen »» Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körperlichen, geis- tigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Dieser Ausweis wird vermögens- und ein- kommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Die Antragsformulare für die Schwerbehinderung sind sowohl beim BürgerService der Stadt Gummersbach als auch beim Oberbergischen Kreis zu erhalten. »» Oberberg Pass Empfänger von Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, können mithilfe des beantragten Oberberg Passes in einfacher Form nachweisen, dass sie bedürftig sind, um Vergünstigungen und Ermäßigungen zu erhalten. Jeder öffentliche und private Leistungsanbieter entscheidet auf freiwilliger Basis, ob er Vergünstigungen / Ermä-

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