Älter werden in Gummersbach

23 IV Hilfen im Alltag und bei Pflegebedürftigkeit Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Der tageweise Besuch einer Tagespflegeeinrichtung ist für viele pflegende Angehörige die ideale Betreuungs- form, weil der Angehörige tagsüber optimal entlastet wird. Zur Finanzierung stehen zusätzliche Leistungs- mittel zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Seniorenweg­ weisers sind keine Einrichtungen in Gummersbach bzw. im Oberbergischen Kreis bekannt, die eine Nachtpflege anbieten. Der Anspruch gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5. Die Leistungshöhe hängt vom Pflegegrad ab. Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungs- betrag einsetzen. »» Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, dann finanziert die Pflegeversicherung für längstens 6 Wochen im Kalenderjahr und auf Nachweis bis zu 1.612 Euro im Jahr eine Ersatzpflegekraft. Vorausset- zung ist, dass der Pflegebedürftige vorher mindestens sechs Monate von der Pflegeperson versorgt worden ist und mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. »» Kombinationsleistung Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Wer die festge- legten Höchstgrenzen der Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann sich zusätzlich ein anteiliges Pflege- geld auszahlen lassen. Wer beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch nimmt, dem ste- hen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zu, sofern eine zusätzliche Pflegeperson aktiv ist. »» Zusätzlicher Entlastungsbetrag Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf den Ent- lastungsbetrag (125 Euro monatlich), um Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren zu können. Diese können von zugelassenen Dienstleistern (u. a. Pflegedienste) zur Entlastung pflegender Angehöri- ger für Vorlesen, Spazierengehen, Putzhilfen oder zur Bewältigung sonstiger Alltagsanforderungen erbracht werden. Darüber hinaus können mit dem Entlastungs- betrag für die Pflegegrade 2 bis 5 die ungedeckten Mehrkosten der Pflege sowie die Kosten für Unter- kunft und Verpflegung während einer Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege finanziert werden. Ab Pflegegrad 2 kann der nicht ausgeschöpfte Anspruch auf Pflegesachleistungen – maximal 40 Pro- zent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrags – umgewidmet bzw. für niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (sprich Angebote zur Unter- stützung im Alltag) verwendet werden. Soweit der monatliche Betrag für Entlastungsleistun- gen in einem Monat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leis- tungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres über- tragen werden. Eine aktuelle Aufstellung der zugelassenen Dienstleis- ter kann über www.pfaduia.nrw.de ab gerufen wer- den. »» Tages- und Nachtpflege Pflegebedürftige können auch in Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege gepflegt werden. Unter Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Ihr Partner für Ihre Gesundheit. R Rollstühle R Hilfsmittel für das Badezimmer R Pflegebetten R Hilfsmittel zur Kompressionstherapie R maßangefertigte Schuheinlagen R Bandagen aller Art etc. So können Sie uns kontaktieren: Moltkestraße 19 | 51643 Gummersbach Tel.: 02261 9840-0 | Fax: 02261 9840-10 E-Mail: sanitaetshaus.klein@web.de | w ww.reha-activ.de

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