Älter werden in Gummersbach

25 IV Hilfen im Alltag und bei Pflegebedürftigkeit ist, ist bei den Pflegekassen direkt zu erfragen oder bei der Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach, Kontaktdaten siehe Seite 5 . »» Beratungspflicht (§ 7a SGB XI) Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf eine individu- elle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegebe- rater der zuständigen Pflegekasse. Alle Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, unmittelbar nach einem Erstantrag auf Pflegeleistungen eine Pflegeberatung bereitzustellen. Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH, ein Toch- terunternehmen des Verbandes der Privaten Kran- kenversicherungen, bietet die telefonische und aufsu- chende Pflegeberatung für privat Pflegeversicherte an: COMPASS Private Pflegeberatung GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln Tel.: 0800 101 88 00 (bundesweit gebührenfrei) E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de www.compass-pflegeberatung.de Zusätzlich gibt es in allen 13 oberbergischen Kommu- nen die trägerunabhängige und kostenfreie Senioren- und Pflegeberatung. einer Wohnung oder die Duschkabine im Badezimmer steht auf einem viel zu hohen Sockel. Für eine Maßnahme zur Verbesserung im Wohnum- feld steht dem Pflegebedürftigen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro zur Verfügung, sofern die beantragte Maßnahme angemessen ist. Ändert sich die Pflegesituation und werden dadurch wei- tere Umbaumaßnahmen erforderlich, so kann der Zuschuss erneut beantragt werden. Auch den Umzug in eine für die Pflege geeignetere Wohnung bezuschussen die Pflegekassen. Diese prüft vorab die Notwendigkeit. Dieser Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegegrad 1. »» Vollstationäre Pflege Aus unterschiedlichen Gründen kann der Tag kom- men, an dem die Pflege im häuslichen Bereich nicht mehr möglich bzw. zu verantworten ist. Entsprechend den Pflegegraden beteiligt sich die Pflegekasse an den pflegebedingten Kosten des Pflegeheims. Da die meisten Pflegebedürftigen so lange wie mög- lich zu Hause gepflegt werden wollen, ist es ratsam, sich zuvor beraten zu lassen, ob eine häusliche Versor- gung mit ambulanter Unterstützung tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden kann. Falls dieses nicht möglich ist, dann muss die Finanzierung der Heim- kosten in Augenschein genommen werden. In einem Pflegeheim entsteht immer ein sogenannter Eigenan- teil an den Heimkosten, der je nach Einrichtung unter- schiedlich hoch sein kann. Innerhalb einer Einrichtung ist der Eigenanteil seit 2017 von Pflegegrad 2 bis 5 immer einheitlich. Wenn ein Teil der Heimkosten durch den Sozialhilfe- träger übernommen werden soll, dann ist zurzeit bei nicht vorliegender Pflegebedürftigkeit bzw. bis Pflege- grad 3 eine rechtzeitige Beratung bei der städtischen Senioren- & Pflegeberatung verpflichtend. »» Weitere Leistungen Welche weiteren Leistungen der Pflegeversiche- rung – wie beispielsweise Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen oder Leistungen zur sozialen Absicherung der häuslichen Pflegeperson – gewährt werden können und was dabei zu beachten Evangelisches Seniorenzentrum Gummersbach Etwa 70 Menschen finden bei uns ein Zuhause. Dabei streben wir danach, unserem Anspruch gerecht zu werden: evangelisch, engagiert, einfühlsam. Auf der Website www.ev-seniorenzentrum-gm.de finden Sie Verträge sowie Antworten auf Fragen. Gern senden wir Ihnen unsere Broschüre zu. Anruf genügt: (0 22 61) 541-6. Eine gute Adresse: Reininghauser Straße 3 bis 5 • 51643 Gummersbach

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