Älter werden in Gummersbach

41 VI Vorsorge Einrichtung einer rechtlichen Betreuung angeregt werden. „Anregen“ kann grundsätzlich jeder. Das Betreuungsgericht prüft und entscheidet, in welchen Angelegenheiten bzw. Aufgabenkreisen der Betrof- fene einen Unterstützungsbedarf hat. Bei der Auswahl des zukünftigen Betreuers kommt den Wünschen des Betroffenen eine große Bedeu- tung zu. Angehörige sind bevorzugt als ehrenamtliche Betreuer einzusetzen, sofern kein Interessenkonflikt besteht. Nur wenn kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, wird vom Betreuungs- gericht ein Berufsbetreuer eingesetzt. Der Berufsbe- treuer untersteht (im Gegensatz zum ehrenamtlichen Betreuer) einer stärkeren Kontrolle durch das Betreu- ungsgericht und hat regelmäßig einen Rechenschafts- bericht zu erstellen. Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung und der Betroffene ist auch nicht automatisch „geschäfts- unfähig“. Der Betreuer hat vielmehr den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn eine Bevollmächtigung vorliegt. Das heißt, durch eine (rechtzeitige) Vollmacht kann eine rechtliche Betreu- ung verhindert werden. alternativ im Internet (www.justiz.bayern.de bzw. www.gummersbach.de/senioren) he runtergeladen werden. Diese Broschüre ist deshalb empfehlenswert, weil sie sehr differenziert und allgemein verständlich die entstehenden Fragen zu diesem Thema erörtert und gleichzeitig Formulare beinhaltet, mit denen man zu den gewünschten Ergebnissen kommt. Gleichwohl ist es ratsam, sich zusätzlich persönlich beraten zu lassen. Weitere Informationen bzw. Beratung erteilt die und die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises Am Wiedenhof 9, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 / 88-51 08 www.obk.de 6.2 Rechtliche Betreuung Ist ein Volljähriger aufgrund physischer, psychischer oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen, kann beim zuständigen Betreuungsgericht (gehört zum Amtsgericht) die Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach, Kontaktdaten siehe Seite 5 . Der Schlüssel für ein gelungenes Mandat ist eine einfache Formel: Kompetenz muss vor Ort sein! Wir bieten Beratung und Vertretung im Erbrecht  Privattestament/Vermächtnis/Nachlass  Unternehmensnachfolge  Pflichtteilsrecht  Testamentsvollstreckungen Vorsorgevollmacht Patienten- und Betreuungsverfügung Mediation Erbschaft (vor oder nach dem Erbfall) Brückenstraße 18 | 51643 Gummersbach + 49 (2261) 54 61 01 10 | + 49 (2261) 54 61 01 50 (Fax) info@dohrmann-rae.de | www.dohrmann-rae.de Dr. Henning Dohrmann Rechtsanwalt – Mediator Fachanwalt für Erbrecht und Insolvenzrecht Stefan Schumacher Rechtsanwalt

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