Wegweiser für Senioren der Stadt Gummersbach

31 IV Hilfen im Alltag und bei Pflegebedürftigkeit »»Behindertenfahrdienst Der Behindertenfahrdienst hat die Aufgabe, Rollstuhlfahrern die Gelegenheit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen zu erledigen. Benutzungsberechtigt sind alle Personen (mit Ausnahme von Heimbewohnern), die auf Dauer auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und die im Besitz eines vom Kreissozialamt ausgestellten Berechtigungsscheines sind. Nähere Auskünfte bzw. die Antragstellung erfolgt bei: Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten Tel.: 02261 / 88-50 20 (Frau Thomas) E-Mail: ute.thomas@obk.de www.obk.de Der Fahrdienst erfolgt über: Deutsches Rotes Kreuz Tel.: 02264 / 20134-33 (Frau Steinhäuser) Mittlerweile werden auch mobile Notrufsysteme oder von den Telefongesellschaften seniorengerechte Handys mit Notrufknopf sowie teilweise mit GPS-Ortungssystemen angeboten. Zudem verfügen manche Festnetztelefone über eine sogenannte SOS-Funktion.

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