Wegweiser für Senioren der Stadt Gummersbach

35 IV Hilfen im Alltag und bei Pflegebedürftigkeit »»Wohngemeinschaften Details zu den Wohngemeinschaften finden Sie in diesem Wegweiser in Kapitel V unter „Alternative Wohnformen“. »»ServiceWohnen Manchmal kann der Umzug in eine barrierefreie, altengerechte Wohnung den Umzug in ein Pflegeheim aufschieben. Im sogenannten ServiceWohnen, früher eher bekannt unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“, wird außer dem Mietvertrag auch ein Servicevertrag mit der Vermieterin oder dem Vermieter abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Vereinbarung bestimmter zusätzlicher Dienst- und Hilfeleistungen. Je nach Anbieter muss die Kostenübernahme geklärt werden, denn nicht immer unterstützt der Sozialhilfeträger. Details zum Servicewohnen finden Sie in diesem Wegweiser in Kapitel V unter „Alternative Wohnformen“. »»Pflegeheime Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann, dann kann man in ein Pflegeheim umziehen. Dort wird eine umfassende Pflege und Betreuung auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit gewährleistet. Pflegeheime werden sowohl von wohltätigen als auch privaten Trägern unterhalten. Details zu Pflegeheimen finden Sie in diesem Wegweiser in Kapitel V unter „Alternative Wohnformen“. 02296 805 - 0, »»Heimaufsicht Die Heimaufsicht vertritt die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Sie nimmt Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wahr, indem sie Heime überwacht und so dazu beiträgt, die Qualität in den Heimen zu sichern. Sie ist Ansprechpartnerin für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und steht jederzeit für Fragen und Anregungen, aber auch bei Problemen und für Beschwerden zur Verfügung. Die Heimaufsicht ist beim Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises angesiedelt: Heimaufsicht Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 / 88-50 60 (Herr Tomasseti) www.obk.de

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