Wegweiser für Senioren der Stadt Gummersbach

47 VI Vorsorge genannte Beerdigungsunternehmen das Geld erst gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Danach kann die Bestattung vereinbarungsgemäß durchgeführt werden. Falls die Summe im Todesfall für die Bestattung nicht reicht, können Erben die Vertragsbedingungen, wenn vereinbart, ändern und eine kostengünstigere Variante wählen. Die oder der Vorsorgende kann den Vertrag zur Bestattungsvorsorge jederzeit kündigen. Nähere Informationen geben Bestattungsunternehmen oder die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG Tel.: 0211 / 160 08-58 Fax: 0211 / 160 08 70 E-Mail: treuhand@bestatter.de www.bestatter.de »»Erben und Vererben / Vermögen erhalten Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, ist nicht minder anspruchsvoll, als es aufzubauen und zu vermehren. Besonders, wenn eine Immobilie im Spiel ist oder wenn es sich um ganz unterschiedliche Vermögenswerte handelt, kann man sich von der Bank seines Vertrauens beraten lassen. 6.4 Bestattungsvorsorge Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Es wird festgelegt, wie man sich die eigene Bestattung wünscht. Die vorab gezahlten Beträge sollten zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG wurde zur Sicherung der für eine Bestattung hinterlegten Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Die Treuhandeinlage wird durch die Ausfallbürgschaft eines namhaften deutschen Kreditinstituts zusätzlich abgesichert. Hierüber erhalten die Kundinnen und Kunden eine entsprechende Bescheinigung. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet für deren Mitglieder treuhänderisch das für Beerdigungszwecke eingezahlte Geld bis zum Tode des Betroffenen. Das Geld wird verzinst. Im Todesfall erhält das im Vertrag

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