22 III Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen des Schwerbehindertenausweises sind erforderlich. Der Schwerbehindertenausweis ersetzt nicht den Parkausweis. »»Befreiung / Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht Beim Rundfunkbeitrag gelten spezielle Regelungen. Der Personenkreis, der eine Befreiung (insbesondere Einkommensschwache) oder eine Ermäßigung (insbesondere Menschen mit Beeinträchtigung) beantragen kann, ist besonders geregelt. Nähere Informationen findet man unter www.rundfunkbeitrag.de/service oder unter der Telefonnummer 01806 999 555 10. »»Befreiung von Medikamentenzuzahlungen Die Höhe der Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte leisten müssen, ist begrenzt. Sie umfasst Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Erkrankten bis zu einem Prozent des Bruttojahreseinkommens. Durch Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse kann die Befreiung erteilt werden. »»Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sowie Gehörlose und Menschen mit Hörbeeinträchtigung können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten. Ausgefüllte Antragsformulare können beim BürgerService zur Weiterleitung an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgegeben werden. Der LVR stellt die Antragsformulare auch online zur Verfügung bzw. können sie dort direkt ausgefüllt werden: www.lvr.de »»Oberberg Pass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, können mithilfe des beantragten Oberberg Passes in einfacher Form nachweisen, dass sie bedürftig sind, um Vergünstigungen und Ermäßigungen zu erhalten. Jeder öffentliche und private Leistungsanbieter entscheidet auf freiwilliger Basis, ob er Vergünstigungen / Ermäßigungen anbietet. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Sozialamtes. »»Mobil-Pass-Tickets Viele Menschen im VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) können bei ihrem zuständigen JobCenter oder Sozialamt bzw. dem LVR (Landschaftsverband Rheinland) einen MobilPass bekommen und damit ihre Tickets (4er- oder MonatsTicket) mit Rabatt kaufen. Dieses Angebot gibt es für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Wohngeld (SGB I), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz. »»Oberbergische Tafeln Menschen, die über ein geringes Einkommen oder eine kleine Rente verfügen, können zu bestimmten Zeiten an preiswerten Mahlzeiten teilnehmen oder gespendete Lebensmittel erhalten. Ein Nachweis der Bedürftigkeit erfolgt beispielsweise durch den Oberberg Pass. »»Besondere Parkberechtigung für schwerbehinderte Menschen Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen in Verbindung mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „G“ oder „B“ einen gebührenfreien blauen oder orangenen Parkausweis erhalten. Wer selber keinen Führerschein hat, kann diese Ausnahmegenehmigung erhalten, die für seinen jeweiligen Fahrer bzw. Fahrerin gilt. Das Mitbringen eines aktuellen Lichtbildes und die Vorlage
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