35 IV Hilfen im Alltag und bei Pflegebedürftigkeit Tages. Sie kann an einzelnen oder mehreren Wochentagen genutzt werden. Es erfolgt eine Aktivierung und Rehabilitation älterer Menschen durch entsprechende therapeutische Angebote und soziale Betreuung. Sie dient vor allem auch der Entlastung der pflegenden Angehörigen und wird deshalb von der Pflegekasse in besonderer Weise finanziell gefördert (siehe oben). 4.6 Teilstationäre / stationäre Einrichtungen »»Tagespflege Tagespflege, oft auch teilstationäre Pflege genannt, umfasst die Pflege und Versorgung pflegebedürftiger älterer Menschen in einer Einrichtung während des Name Adresse Kontakt Gummersbach AWO-Tagespflege Dieringhausen Marie-Juchacz-Str. 7 51645 Gummersbach Tel.: 02261 / 740-380 www.awo-sz-dieringhausen.de Tagespflege An der Berstig HeimCare GmbH Peter-König-Straße 1 – 3 51643 Gummersbach Tel.: 02261 / 979 77 10 www.hc-heimcare.de DAP Die Alternative Pflege GmbH Schwarzenberger Str. 38 51647 Gummersbach- Hülsenbusch Tel.: 02261 / 305 73 06 www.uwe-soehnchen.de In der näheren Umgebung von Gummersbach gibt es weitere Einrichtungen. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach, Kontaktdaten siehe Seite 5. »»Wohngemeinschaften Details zu den Wohngemeinschaften finden Sie in diesem Wegweiser in Kapitel V unter „Alternative Wohnformen“. »»ServiceWohnen Manchmal kann der Umzug in eine barrierefreie, altersgerechte Wohnung den Umzug in ein Pflegeheim aufschieben. Im sogenannten ServiceWohnen, früher eher bekannt unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“, wird außer dem Mietvertrag auch ein Servicevertrag mit der Vermieterin oder dem Vermieter abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Vereinbarung bestimmter zusätzlicher Dienst- und Hilfeleistungen. Je nach Anbieter muss die Kostenübernahme geklärt werden, denn nicht immer unterstützt der Sozialhilfeträger. Details zum ServiceWohnen finden Sie in diesem Wegweiser in Kapitel V unter „Alternative Wohnformen“. »»Pflegeheime Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann, kann man in ein Pflegeheim umziehen. Dort wird eine umfassende Pflege und Betreuung auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit gewährleistet. Pflegeheime werden sowohl von wohltätigen als auch privaten Trägern unterhalten. Details zu Pflegeheimen finden Sie in diesem Wegweiser in Kapitel V unter „Alternative Wohnformen“. »»Heimaufsicht Die Heimaufsicht vertritt die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Sie nimmt Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) wahr, indem sie Heime überwacht und berät und so dazu beiträgt, die Qualität in den Heimen zu sichern. Sie ist Ansprechpartnerin für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und steht jederzeit für Fragen und Anregungen, aber auch bei Problemen und für Beschwerden zur Verfügung. Die Heimaufsicht
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