Wegweiser für Senioren der Stadt Gummersbach

46 VI Vorsorge gabenkreisen der Betroffene einen Unterstützungsbedarf hat. Bei der Auswahl der zukünftigen Betreuerin oder des zukünftigen Betreuers kommt den Wünschen der oder des Betroffenen eine große Bedeutung zu. Angehörige sind bevorzugt, als ehrenamtliche Betreuerinnen oder Betreuer einzusetzen, sofern kein Interessenkonflikt besteht. Nur wenn keine geeignete ehrenamtliche Betreuerin bzw. kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, wird vom Betreuungsgericht eine Berufsbetreuerin oder ein Berufsbetreuer eingesetzt. Diese unterstehen (im Gegensatz zum ehrenamtlichen Betreuer) einer stärkeren Kontrolle durch das Betreuungsgericht und haben regelmäßig einen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung und die oder der Betroffene ist auch nicht automatisch „geschäftsunfähig“. Der Betreuende hat vielmehr den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuenden zuzumuten ist. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn eine Bevollmächtigung vorliegt. Das heißt, durch eine (rechtzeitige) Vollmacht kann eine rechtliche Betreuung verhindert werden. Weitere Informationen über das Betreuungsverfahren sowie die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin können auf der Internetseite des Amtsgerichts Gummersbach nachgelesen werden: Amtsgericht Gummersbach Steinmüllerallee 1 a, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 / 811-0 www.ag-gummersbach.nrw.de 6.2 Ehegattennotvertretungsrecht Das Ehegattennotvertretungsrecht gibt Ehepaaren sowie eingetragenen Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen das Recht, sich im Notfall für bis zu 6 Monate in gesundheitlichen Fragestellungen sowie für kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahmen gegenseitig zu vertreten. Den Beginn der 6 Monate legt der Arzt oder die Ärztin fest. Da diese Regelung nur auf einen Zeitraum von 6 Monaten und auf den Bereich der Gesundheitsfürsorge begrenzt ist, wird empfohlen über eine Vorsorgevollmacht bzw. eine rechtliche Betreuung vorzusorgen. Diese gelten grundsätzlich auch vorrangig. Weitere Informationen bzw. Beratung erteilt der Arzt bzw. die Ärztin des Vertrauens sowie die Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach, Kontaktdaten siehe Seite 5 und die Betreuungsbehörde des Oberbergischen Kreises Am Wiedenhof 15, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 / 88-5108 www.obk.de 6.3 Rechtliche Betreuung Ist eine Volljährige oder ein Volljähriger aufgrund physischer, psychischer oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage, ihre bzw. seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen, kann beim zuständigen Betreuungsgericht (gehört zum Amtsgericht) die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung angeregt werden. „Anregen“ kann grundsätzlich jeder. Das Betreuungsgericht prüft und entscheidet, in welchen Angelegenheiten bzw. Auf51643 Gummersbach, Brückenstraße 49 Telefon 02261/22484 info@bestattung-koerfer.de www. bestattung-koerfer.de Wir sind rund um die Uhr für Sie da – Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen. Hauseigener Abschiedsraum, individuelle Trauerdrucksachen, Bestattungsvorsorge, Erledigung aller Formalitäten. Auch bei begrenzten finanziellen Mitteln finden wir den richtigen Weg für eine würdige Beerdigung!

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