9 Die Wahlmöglichkeit besteht nach 20 Monaten, muss aber spätestens nach 24 Monaten erfolgen. Ziel der generalistischen Ausbildung ist es, den Pflegeberuf aufzuwerten. Damit soll den veränderten Anforderungen, vor allem den zunehmenden Überschneidungen in den unterschiedlichen Einsatzbereichen Rechnung getragen werden. Generalistische Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d) 1. + 2. Ausbildungsjahr Gesundheits- und Kinder- krankenpfleger/in (m/w/d) Pflegefachmann/-frau (m/w/d) Altenpfleger/in (m/w/d) 3. Ausbildungsjahr Fortführung der generalistischen Ausbildung automatische EU-Anerkennung in Deutschland anerkannt in Deutschland anerkannt mögliche Schwerpunktlegung Pflege von Kindern und Jugendlichen mögliche Schwerpunktlegung Pflege alter Menschen © alstanova@gmail.com/AdobeStock
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