Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen. Ziel solcher Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern. Welche Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst? Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnungsanpassung. Einen Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können, wie zum Beispiel Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifter, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem wird der Einbau und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, finanziell unterstützt. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Ersatz- und Verhinderungspflege Wenn eine Pflegeperson Urlaub macht, erkrankt oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen häuslichen Ersatzpflege für läng- stens sechs Wochen pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vor der ersten Inanspruchnahme der Ersatzpflege bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung von ein und derselben Pflegeperson betreut wurde und die Pflegepersonmindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen dabei bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden oder wenn dies zur Ergänzung bzw. Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, beteiligt sich die Pflegekasse auch an den Kosten einer Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege. Dieses Angebot können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können dafür den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro einsetzen. 98 Pflege im Alter

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