Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Vollstationäre Pflege Reichen häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr aus und liegt Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 2 – 5 vor, kann sich jeder Pflegebedürftige für ein Pflegeheim entscheiden. Die Pflegekasse übernimmt dafür die pflegebedingten Aufwendungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, gegebenenfalls auch Investitionskosten, sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz als Eigenbeteiligung durch den Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Das richtige Pflegeheim finden Stationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich stark, nicht nur hinsichtlich der Kosten. Um die richtige Einrichtung zu finden, ist es wichtig, genau hinzusehen: Beachten Sie deshalb auch das Ambiente und die Atmosphäre, beobachten Sie den Umgang des Personals mit den Pflegebedürftigen und unterhalten Sie sich auch einmal vorab mit den Heimbewohnern. Der Heimvertrag Sie haben sich bereits für eine stationäre Pflegeeinrichtung entschieden? Dann schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab! Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie den Vertrag in aller Ruhe, bevor Sie ihn unterschreiben. In diesem Vertrag sollten folgende Fragen klar beantwortet sein: • Wurde zwischen der stationären Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen ein Versorgungsvertrag abgeschlossen, der die Einrichtung verpflichtet, die entsprechenden Qualitätsmaßstäbe einzuhalten? • Ist der Vertrag verständlich formuliert? • Enthält der Vertrag Angaben zum Wohnraum z. B. zur Möblierung, zu den Mahlzeiten (Diäten), zur Wohnraumreinigung oder zur Bereitstellung und Instandhaltung von Bettwäsche? • Wurden die Heimkosten genau aufgeschlüsselt? Wie hoch ist das tägliche Heimentgelt insgesamt? Welche Kosten fallen zusätzlich noch an? • Sind alle durch die Einrichtung zu erbringenden Leistungen genau beschrieben? • Welche müssen extra bezahlt werden? • Enthält der Heimvertrag Angaben über die Ausstattung der Pflegeeinrichtung? • Sind im Vertrag ausdrücklich Ihre Rechte und Pflichten genannt? • Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten geregelt, falls Sie mit der Pflege unzufrieden sind? • Müssen Sie innerhalb der Einrichtung umziehen oder gar ausziehen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert? Hinweis: Auch wenn Sie Ihren Heimvertrag schon unterzeichnet haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen Ihre Unterschrift widerrufen. 117 Pflege im Alter

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