Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Instrumente der individuellen Vorsorge in aller Kürze Vorsorgevollmacht Bevollmächtigung einer Vertrauensperson, die im Fall der eigenen krankheitsbedingten Verhinderung, Entscheidungen trifft und persönliche Angelegenheiten regelt. Betreuungsverfügung Benennung einer Vertrauensperson, die im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit, vom Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt werden soll. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht kontrolliert das Gericht den Betreuer. Patientenverfügung Verschriftlichung des eigenen Willens, bezüglich der medizinischen Versorgung, nach der sich die Entscheidung treffende Person (Bevollmächtigter / Betreuer) im Bedarfsfalle zu richten hat. Diese Person muss zuvor über eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt oder durch das Gericht bestellt werden. 64 Vorsorge und rechtliche Betreuung © VRD/ Fotolia

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