Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Wohngeld Stadt Halle (Saale) Fachbereich Soziales – Team Wohngeld Südpromenade 30 · 06128 Halle (Saale) v 0345 2214500 · Fax: 0345 2215404 Internet: www.halle.de Sprechzeiten: Montag 09:00 – 12:30 Uhr Freitag 09:00 – 12:30 Uhr Dienstag 13:00 – 17:30 Uhr Teamleitung: Frau Rönicke Was ist Wohngeld und wer bekommt es? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der es Menschen mit geringen Einnahmen ermöglichen soll, in angemessenem Wohnraum zu leben. Wohngeld gibt es als: • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung bzw. Untermieter • Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die selbst in der Immobilie wohnen Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Es wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag auf Wohngeld gestellt wird, in der Regel für 12 Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Dieser kann frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind: • alleinstehende Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes • Auszubildende und Studenten, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten und die allein einen eigenen Haushalt führen, außer die Leistung wird ausschließlich als Darlehen gezahlt. • Personen, die sogenannte Transferleistungen erhalten (ALG II, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt – Sozialhilfe – nach dem SGB XII, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen, in einer Anstalt oder einem Heim, die den Lebensunterhalt umfassen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) 79 Wohnen im Alter

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