Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Pflege im Alter Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer Personen bedürfen. Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen. Diese sind angesiedelt bei den Krankenkassen. Eine Liste der in Halle tätigen Krankenkassen finden Sie im Kapitel zur Gesundheit. Ihre Pflegekasse beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung. Um festzustellen, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ist, werden durch den Gutachter oder die Gutachterin folgende sechs Lebensbereiche betrachtet. „Mobilität“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich? „Geistige und kommunikative Fähigkeiten“: Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen? © colourbox.de 91 Pflege im Alter

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