Schul- und Bildungsangebote der Stadt Halle (Saale)

8 Allgemeinbildende Schulen Der Einzugsbereich der Grundschulen in freien Trägerschaften erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet. Vor Beginn der Schul- pflicht erhalten Sie vom zuständigen Fachbereich der Stadt Halle (Saale) eine Mitteilung, in der die für Ihr Kind zuständige Grund- schule benannt ist. Die Grundschule bereitet gemeinsammit der Kindertagesstätte langfristig die Aufnahme in die Grundschule vor. In der Stadt Halle (Saale) bestehen im Schuljahr 2020/21 39 Grundschulen davon 32 kommunale Grundschulen 7 Grundschulen in freien Trägerschaften (inkl. Freie Waldorfschule) Die Schuleingangsuntersuchung Die Schuleingangsuntersuchung oder Einschulungsuntersuchung ist für alle Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig werden, eine Pflichtuntersuchung . Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind das Schulgesetz vom 22. Februar 2013, zuletzt geändert am 9. August 2018, das Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt vom 21. November 1997 sowie das Infektionsschutzgesetz (ein- schließlich Masernschutzgesetz) vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert am 27. März 2020. Diese Untersuchung findet in einer der insgesamt vier Dienst- stellen der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit (KJGD) des Fachbereiches Gesundheit statt, nachdem Sie als Eltern einen Termin in schriftlicher Form erhalten haben. Durch die Termin­ vergabe soll Wartezeit vermieden oder so kurz wie möglich gehalten werden. Durchschnittlich dauert die Untersuchung 30 Minuten. Zur Untersuchung sind das bekannte U-Heft, der Impfausweis und vorhandene Befunde mitzubringen. Bei der Untersuchung werden in Ihrer Anwesenheit der Gesund­ heitszustand und die geistige, körperliche, seelische und soziale Reife Ihres Kindes festgestellt. Sollten sich in einzelnen oder mehreren Gebieten Entwicklungsrückstände ergeben, wird die weitergehende Diagnostik empfohlen. Da die Untersuchung ein Jahr vor Schulbeginn stattfindet, können die besprochenen Fördermaßnahmen eingeleitet und im verbleibenden Jahr effek- tiv durchgeführt werden. Dies können u. a. die Empfehlung zur Sprachtherapie, Ergotherapie und die ambulante Frühförderung sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen bei der Unter- suchung einen Seh- und Hörtest durch, ermitteln die Körpergröße und das Körpergewicht des Kindes und erfassen den Impfstatus. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, werden diese mit Ihnen als Eltern besprochen und eine entsprechende Empfehlung gegeben. Es erfolgen die körperliche Untersuchung und Tests hinsichtlich der Sprach-, kognitiven und motorischen Entwicklung durch die Schulärztin. Diese Tests werden standardisiert in allen Gesund- heitsämtern Sachsen-Anhalts durchgeführt. Bei Kindern mit gravierenden Entwicklungsverzögerungen wird die Möglichkeit besprochen, ob der Besuch einer Förderschule bzw. eines Landesbildungszentrums in Betracht gezogen werden sollte. Bei einigen Kindern empfiehlt sich bei Vorliegen beson- derer Bedingungen (z. B. zeitiger oder sehr später Geburtstag im Schuljahr, Frühförderbedarf ) eine Verschiebung des Schul- besuches um ein Jahr oder eine vorzeitige Einschulung für das aktuelle Jahr. Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie und die Schulleitung eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis. Für die Gewährleistung des Datenschutzes gelten die Regelungen des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalts in der aktuellen Fassung. Für Ihr Kind und auch oft für Sie als Eltern ist der Termin zur Ein- schulungsuntersuchung mit Aufregung verbunden. Umso schöner ist es, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn eine gute Leistung voll- bringt und die ganze Familie voller Stolz nach Hause geht. Oma, Opa und die anderen Kinder im Kindergarten sind gespannt, was berichtet wird. Fragen zur bevorstehenden Einschulungsuntersuchung können jederzeit in den Beratungsstellen der Abteilung KJGD, die sich in der Stadtmitte, in der Silberhöhe und in Neustadt befinden, geklärt werden. Die jeweiligen Adressen unserer Ansprechpartner in den Beratungsstellen finden Sie auch im Internet.

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