Schul- und Bildungsangebote der Stadt Halle (Saale)

33 Auswahlverfahren Auswahlverfahren (Losverfahren) an weiterführenden Schulen Ein Losverfahren wird durchgeführt, wenn für den Jahrgang 5 mehr Bewerber als freie Plätze vorhanden sind. Eine Umlenkung von Schülerinnen und Schülern an andere Schulen, entsprechend der Wohnanschrift, wie sich das viele Eltern wünschen, ist nicht möglich. Ausschlaggebend ist der auf der Schullaufbahnerklärung angegebene Erstwunsch. Voraussetzungen für das Auswahlverfahren ȑȑ die Schullaufbahnerklärung für die konkrete Schule (Erstwunsch) Durchführung des Auswahlverfahrens Am Auswahlverfahren sind beteiligt: der Fachbereich Bildung, die Schulleitung, der Schuleltern- beziehungsweise Stadt­ elternrat und ggf. Mitglieder des Bildungsausschusses und des Landesschulamtes. Im Auswahlverfahren werden Geschwisterkinder, welche bereits ein Geschwisterkind an der Wunschschule bis einschließlich Klassenstufe 11 haben, bevorzugt berücksichtigt. Die KGS „W. v. Humboldt“ und „U. v. Hutten“ können bevorzugt Schülerinnen und Schüler des Jugendblasorchesters bzw. des Chores aufnehmen. Die verbleibende Platzzahl ist die Basis für die per Losverfahren zu vergebenden Plätze. Dieses Losverfahren berücksichtigt gleichermaßen alle vorliegenden Anmeldungen unabhängig von der Schulweglange oder anderen Kriterien. Daraus ergeben sich die sofortige Vergabe von Plätzen und eine sogenannte „Nachrückerliste“. Schülerinnen und Schüler, die einen Platz erhalten, werden schriftlich informiert. Schülerinnen und Schüler, die auf die Nachrückerliste gezogen wurden, erhalten die Information und ein Alternativangebot vom Fachbereich Bildung. Sie verbleiben, unabhängig von der Annahme eines Alternativangebotes bis zum 31. Juli des Jahres auf der sogenannten „Nachrückerliste“ und werden bei Freiwerden von Platzen berücksichtigt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist an kommunalen Gym- nasien und Gesamtschulen mit Auswahlverfahren zu rechnen. Sofern sich ein Zweitwunsch auf eine Schule mit erforderlichem Auswahlverfahren bezieht, kann dieser nicht berücksichtigt werden. Die aufnehmende Schule führt vor Schuljahresende einen ersten Elternabend durch. Grundsätzlich werden in hal- leschen Schulen hallesche Schülerinnen und Schüler beschult. Eine Beschulung auswärtiger Schülerinnen und Schüler an Schulenmit inhaltlichemSchwerpunkt und Schulen freier Träger ist nach separater Anmeldung möglich. Weitere Informationen finden Sie in der jeweils gültigen „Auf­ nahmesatzung“ der Stadt Halle (Saale) unter www.halle.de. © Monkey Business/AdoobeStock

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