Schul- und Bildungsangebote der Stadt Halle (Saale)

35 Berufsbildende Schulen Berufsbildende Schulen Schulformen der berufsbildenden Schulen Die Berufsschule Die Berufsschule als Pflichtschule vermittelt neben einer erwei- terten Allgemeinbildung die für eine bestimmte Berufsausbildung notwendige theoretische Grund- und Fachbildung. Für Schüle- rinnen und Schüler im Berufsausbildungsverhältnis (duale Ausbildung) erfolgt der Unterricht berufsbegleitend zur betrieb- lichen Ausbildung in Teilzeit nach verschiedenen Blockmodellen. Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der für das jeweilige Berufsfeld gültigen Ausbildungsordnung. Die Ausbildung gliedert sich in der Regel in die Grundstufe (1. Jahr) und die sich anschlie- ßende Fachstufe. An der Berufsschule kann durch den Besuch des Berufsvorbereitungsjahres die einjährige Vollzeit-Berufsschul- pflicht erfüllt werden. Die Berufsfachschule Die Berufsfachschulen unterscheiden sich in ȑȑ den geforderten Zugangsvoraussetzungen (Schulabschluss) ȑȑ der Dauer (ein- bis mehrjährig) ȑȑ der Ausbildungs- / Fachrichtung ȑȑ dem zu erlangenden Abschluss (Abschlüsse der Sekundar­ stufe I, berufliche Abschlüsse) Die Berufsfachschule wird in der Regel als Vollzeitschule geführt. Entsprechend der gewählten Fachrichtung können mehrwöchige Betriebspraktika Bestandteil der Ausbildung sein. Die Fachschule Die Fachschule soll befähigen, als Fachkräfte mit beruflicher Er- fahrung Aufgaben immittleren Funktionsbereich zu übernehmen, deren Bewältigung gehobene berufliche Qualif ikation voraussetzt. Die Fachschule dient der vertieften beruflichen Weiterbildung. Es können zusätzliche schulische Abschlüsse vermittelt werden. Die Fachoberschule Die Fachoberschule vermittelt eine erweiterte Allgemein­ bildung und erteilt einen berufsbezogenen Unterricht in einer bestimmten Fachrichtung. Sie wird als einjährige (Klasse 12) oder zweijährige (Klasse 11 und 12) Fachoberschule geführt. Aufnahmevoraussetzung in die Klasse 11 ist der Nachweis des Realschulabschlusses. In der Klasse 11 wird an vier Tagen der Woche eine praktische Ausbildung, zum Teil in außer­ schulischen Einrichtungen, durchgeführt. In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer neben dem Realschulabschluss eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erteilt, die zum Studium an Fach- hochschulen berechtigt. © Maridav/AdobeStock

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