Schul- und Bildungsangebote der Stadt Halle (Saale)

40 Schülerbeförderung/Schülerfahrtkosten Schülerbeförderung /Schülerfahrtkosten Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die imGebiet der Stadt Halle (Saale) wohnen und die mehr als eine festgelegte Wegstrecke zu Fuß zurücklegen müssen um zur Schule zu gelan- gen, erhalten eine kostenlose Schülerzeitkarte zur Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenlose Schülerzeitkarte, wenn der Schulweg: ȑȑ bei der 1. bis 4. Klasse mehr als 2,0 km (auch bei einem Besuch von Förderschulen für Sprachbehinderungen) ȑȑ bei der 5. bis 10. Klasse mehr als 3,0 km ȑȑ bei den 5. bis 10. Klassen der Förderschulen für Sprach­ behinderungen, Ausgleichsklassen und Lernbehinderungen mehr als 2,5 km ȑȑ bei der Absolvierung des Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ) mehr als 3,0 km beträgt. ȑȑ Bei Besuch einer Förderschule für Geistig behinderte oder einem Landesbildungszentrum wird bei selbstständiger Schulwegbewältigung einer Schülerzeitkarte ohne Kilometerbegrenzung gewährt. Die gestellten Schülerzeitkarten gelten schultäglich von 6:00 bis 19:00 Uhr. Um eine Schülerzeitkarte zu erhalten, ist ein Antrag (vorge­ gebenes Antragsformular) beim Fachbereich Bildung zu stellen. Zusätzliche anspruchsbegründende Unterlagen wie z. B. Anord- nungen zum Besuch einer bestimmten Schule, Genehmigung der Schulleitung zum Verbleib an einer Schule nach Umzug oder Begründungen für eine abweichende Wohnadresse zwischen Sorgeberechtigten und Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls einzureichen. Die Länge des Schulweges wird durch ein com- putergestütztes Messprogramm ermittelt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 sowie einerschulischen Berufs­ ausbildung können für ihre Fahrtkosten eine Bezuschussung beantragen, wenn eine festgelegte Entfernung überschritten wird. Die Bezuschussung von Fahrkosten erfolgt in den Klassen11 bis 13 und bei einer schulischen Ausbildung (außer BVJ) ab einer Entfernung von 3,0 km. Hierfür ist ein Antrag (vorgegebenes Antragsformular) beim Fachbereich Bildung zu stellen. Die Min- destentfernung ergibt sich aus dem kürzesten öffentlichen und zumutbaren Weg zu Fuß zwischen der Haustür des Wohngebäu- des, in dem die Schülerin/der Schüler wohnt (Meldeadresse der Schülerin/des Schülers),und dem nächstgelegenen Zugang des betreffendenSchulgrundstückes. Es ist ein Eigenanteil von 100 EUR pro Schuljahr zu entrichten. Der Nachweis erfolgt über die Einreichung einer Kopie des gültigen Abo-Vertrages zu einer School Card, sowie der Kopiender Konto- auszüge der ersten vier Monate des Schuljahres, auf denen die Zahlung an die HAVAG zu erkennen ist. Sollte der Vertrag nach Be- ginn des Schuljahres geschlossen worden sein, sind Kopien der ersten vier Monate nach Vertragsschluss einzureichen. Sollten Sie sich für einen anderen Tarif, als die School Card entschieden haben, müssen bei Abschluss eines Abo’s ebenfalls die Kopie des Vertrages und die Kopien der Kontoauszüge eingereicht werden. Wenn Sie sich dafür entschieden haben die Fahrkarten einzeln zu kaufen, dann sind diese immer Original, nachdem sie abgefahren wurden, einzureichen. WICHTIG: Es wird dazu geraten die School Card zu nutzen, da bei Nutzung eines anderen Tarifs maximal die monatlichen Kosten der School Card erstattet werden. Bei Kindern mit Behinderungen ist eine individuelle Beförde- rung zur Schule möglich. Hierfür ist ein Antrag (vorgegebenes Antragsformular) beim Fachbereich Bildung zu stellen. Einzu­ reichen sind eine Kopie des Behindertenausweises (des Kindes) oder die amtsärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Be- förderung mit einem besonderen Beförderungsdienst, wenn der Schwerbehindertenausweis diese Notwendigkeit nicht belegt.

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