Schul- und Bildungsangebote der Stadt Halle (Saale)

3 Einleitung Einleitung Allgemeine Schulpflicht Nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche, die in Sachsen-­ Anhalt ihren Wohnsitz oder ihre Ausbildungsstätte haben, schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden in der Regel zum 01. August desselben Jahres eingeschult. Die Vollzeitschulpflicht endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn. Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst mindestens neun Jahre Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Vollzeitschul- pflicht). Sofern sie nicht anschließend allgemeinbildende Schulen besuchen, erfüllen sie ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Berufsbildenden Schule. Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche und Heran­ wachsende i. d. R. solange wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, umfasstmindestens jedochein Jahrmit Vollzeitunterricht. Diese Publikation soll Ihnen einen Überblick über das Schul- und Bildungsangebot in der Stadt Halle (Saale) vermitteln. © Christian Schwiers/ Fotolia

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