Schul- und Bildungsangebote der Stadt Halle (Saale)

5 Allgemeinbildende Schulen Allgemeinbildende Schulen Die Grundschule „Nun beginnt der Ernst des Lebens! “ Die Einschulung ist ein großer Schritt für Sie und Ihr Kind. Ein Schulranzen muss gekauft, das Federmäppchen gepackt und die Bleistifte gespitzt werden. Natürlich muss auch eine Zuckertüte und eine kleine Feier her … Aber wann genau wird Ihr Kind eingeschult, in welche Schule und was müssen Sie, als Eltern beachten? Auf den nächsten Seiten sollen diese Fragen beantwortet werden. Grundsätzlich muss jedes Kind, welches bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wird, nach den Sommerferien eingeschult werden. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der zuständigen Grundschule entscheidet nach einer amtsärztlichen Untersuchung über die Aufnahme des Kindes. Im Regelfall werden alle schulpflichtigen Kinder, bei denen nach der schulärztlichen Untersuchung keine Bedenken bestehen, in die Klasse 1 aufgenommen. Diese Aufnahmegespräche werden ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung geführt. Dazu erhalten Sie als Eltern vomFachbereich Bildung ein Einladungsschreiben, sich zum angegebenen Termin in der zuständigen Grundschule zu melden und dort Ihr Kind vorzustellen. Der Unterricht in der Grundschule umfasst die Fächer: Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Sport, Musik, Ethik /Religion, Gestal- ten, Englisch (ab Klasse 3). Sind schulpflichtige Kinder körperlich, geistig oder in ihrem Ver- halten nicht genügend entwickelt, besteht durch die Schulbehörde (Landesschulamt) im Einvernehmen mit den Eltern die Möglich- keit der Zurückstellung. Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel zwei Jahre die Schuleingangsphase. Auch ein dreijähriger Verbleib in der Schuleingangsphase ist möglich. Kinder, die auf Grund großer Schwierigkeiten oder Behinderungen nicht mit hin- reichendem Erfolg am Unterricht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, in einer Förderschule von speziell ausgebildeten Lehrern gefördert zu werden. Alternativ kann auch eine beson­ dere Förderung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichtes an der Grundschule erfolgen. Mit diesem Ansatz inklusiver Beschulung sollen Kinder inWohnortnähe und gemeinsammit den Kindern der Nachbarschaft des Schulbezirkes lernen und aufwachsen. Diese Unterrichtsform gewinnt zunehmend an Bedeutung. Jeder öffentlichen Grundschule ist ein bestimmtes Wohngebiet zugeordnet (Schulbezirk) . Die Schülerinnen und Schüler haben zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen (§ 41 (1) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Wünschen die Erziehungsberechtigten eine Einschulung ihres Kindes außerhalb des Schulbezirkes, ist ein begründeter schriftlicher Antrag an das Landesschulamt Halle, Ernst-Kamieth- Straße 2, 06112 Halle (Saale) zu stellen. © Robert Kneschke/ Fotolia

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