Schul- und Bildungsangebote der Stadt Halle (Saale)

17 Weiterführende Schulen Aufnahme an halleschen Schulen Klassenstufe 5 Der Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule ist für jede Schülerin und jeden Schüler ein großer Schritt. Sie als Eltern müssen mit ihrem Kind die weiterführende Entscheidung für eine neue Schule treffen. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Auf diesen Seiten möchte die Stadt Halle( Saale), Fachbereich Bildung Ihnen als Eltern Hinweise und Tipps geben. Elternabende mit dem Thema „Weiterführende Schulen“ Zwischen September und Dezember führen alle Grundschulen einen Elternabend zum Thema „Weiterführende Schulen“ durch. Hier ist es möglich, dass sich verschiedene weiterführende Schulen vorstellen. Zu diesem Elternabend sollte Ihnen auch ein Merkblatt der Stadt Halle (Saale) zur Aufnahme an weiterführenden Schulen übergeben werden. Auf diesem finden Sie die Informationen der nächsten Seiten (gekürzt) wieder. Sollten Sie kein Merkblatt erhalten, fragen Sie bitte in der Grundschule oder im Fachbereich Bildung nach. Auf www.halle.de finden Sie das Merkblatt ebenfalls. Die Schullaufbahnempfehlung Sie, als Eltern der Viertklässler erhalten mit dem Halbjahreszeugnis eine Schullaufbahnempfehlung für Ihr Kind. Dieser Empfehlung können Sie die Einschätzung der Klassenlehrkraft für Ihr Kind entnehmen. Die Schullaufbahnempfehlung ist nicht verbindlich, aber sie ist sehr wohl eine Entscheidungshilfe und eine pädagogisch fundierte Einschätzung über die Lernpotentiale Ihres Kindes. Wir empfehlen Beratungsangebote der Klassenlehrkraft zur individuellen Schullaufbahn wahrzunehmen bzw. anzufordern. Weiterführende Schulen Die Schullaufbahnerklärung Auch die Schullaufbahnerklärung erhalten Sie mit dem Halbjahreszeugnis Ihres Kindes. Auf dieser wählen Sie den weiteren Bildungsgang und die Schulform für Ihr Kind. Die Schullaufbahnerklärung ist wichtig und als Antragsformular für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule zu sehen! Anmeldungen, die Sie am Tag der offenen Tür oder auch an einer kommunalen Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt vorgenommen haben, sind für die Aufnahme an dieser Schule nicht relevant! Bitte beachten Sie abweichende Regelungen zur Aufnahme an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt und in anderer Trägerschaft. Hinweise dazu finden Sie auf den folgenden Seiten. Auf der Schullaufbahnerklärung kann für den gewählten Bildungsgang ein Erstwunsch und ein Ersatzwunsch angegeben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule gibt es nicht! Sollten Sie an einer freien oder Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt keinen Platz erhalten, sind die Auswahlverfahren an den kommunalen Schulen meist abgeschlossen. Die Angabe einer kommunalen Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt als Erstwunsch ist zu empfehlen. Die Beteiligung am Verfahren der freien und Schulen mit inhalt- lichem Schwerpunkt schließt das nicht aus. Die ausgefüllte und unterschriebene Schullaufbahnerklärung ist im Original an der besuchten Grundschule termingerecht abzugeben. Nach Weiterleitung der Originale an den Fachbereich Bildung der Stadt Halle (Saale) erfolgt die Zuordnung gemäß dem Erstwunsch. Der Erstwunsch ist die von Ihnen favorisierte Schule. Sollte es an dieser Schule zu einem Auswahlverfahren (Losverfahren) kommen, nimmt Ihr Kind daran teil. Sollte es an der Schule zu einem Auswahlverfahren (Losverfahren) kommen, welche Sie als Ersatzwunsch angegeben haben, ist eine Teilnahme an diesem Losverfahren nicht möglich.

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