Seniorenwegweiser der Stadt Haltern am See

18 Tipps für den Alltag Beratungs- und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe können Bürgerinnen und Bürger erhalten, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können. So können sich auch Personen mit geringem Einkommen und wenig Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet in aller Regel das zuständige Amtsgericht und stellt den für die Rechtsberatung erforderlichen Berechtigungsschein aus. Die Prozesskostenhilfe will Bürgerinnen und Bürger, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen. Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt, über den das zuständige Gericht entscheidet. Neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen muss der Prozess hinreichend Aussicht auf Erfolg haben. Auskünfte erteilen alle Rechtsanwälte und das für Haltern am See zuständige Amtsgericht: Amtsgericht Marl Adolf-Grimme-Straße 3, 45768 Marl ( 02365 513-0 E-Mail: poststelle@ag-marl.nrw.de Die Kripo rät Ältere Menschen werden häufig Opfer von Trickbetrügern oder sogenannten Haustürgeschäften. Wie man sich dagegen schützen und vorbeugende Maßnahmen treffen kann, erklären Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeipräsidium Recklinghausen. Nähere Information und Beratung erhalten Sie beim: Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz Marktallee 25, 46286 Dorsten ( 02361 55-3344 E-Mail: re.kk.kpo@polizei.nrw.de https://recklinghausen.polizei.nrw Tipp: Kostenloser Ratgeber „Im Alter sicher leben“ u. v. m. Herausgeber: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Zentrale Geschäftsstelle Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart ( 0711 5401-2062 E-Mail: info@polizei-beratung.de www.polizei-beratung.de Dokumente und Papiere Im Laufe eines Lebens sammeln sich viele Dokumente und Papiere an. Nicht alle Papiere muss man aufheben. Man sollte jedoch wichtige Unterlagen jederzeit in einem Ordner zur Hand haben. Legen Sie sich deshalb – falls bisher nicht geschehen – möglichst bald einen Ordner an, der folgende Papiere enthalten sollte: • Abo-Verträge, -Quittungen • Anschriftenverzeichnis von nahen Angehörigen und Freunden • Familienstammbuch • Geburtsurkunde • Grundstückskaufverträge • Heiratsurkunde • Mietvertrag, Mietquittungen • Rentenbescheide • Sozialversicherungsunterlagen • Sparbücher • Sterbegeldpolicen • Vermögensverzeichnis • Versicherungspolicen • Wertpapiere, Aktien • Testament, Verfügungen Erben und Vererben Falls Sie etwas zu vererben haben und sicherstellen wollen, dass auch tatsächlich Ihr Erbe nach Ihren Wünschen verteilt wird, empfiehlt es sich, ein Testament zu machen. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen: Öffentliches Testament Das öffentliche Testament wird vor einem Notar erklärt und ist gebührenpflichtig. Da es vom Notar beim Amtsgericht hinterlegt wird, kann niemand seine Existenz und Echtheit bezweifeln. Sie haben außerdem die Gewissheit, dass das Testament sprachlich korrekt und im Hinblick auf die Konsequenzen nach Ihren Wünschen abgefasst wird. Eigenhändiges Testament Sie haben auch die Möglichkeit, ein handgeschriebenes, sogenanntes eigenhändiges Testament zu errichten. Dieses handgeschriebene Testament sollte mit dem ganzen Namen, also mit Vor- und Zunamen, unterschrieben werden. Außerdem ist es wichtig, dass Ort und Zeit der Niederschrift im Testament festgehalten werden. Das ist notwendig, weil durch ein neues Testament ein altes Testament ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Ihr eigenhändiges Testament können Sie an einem Ort Ihrer Wahl aufbewahren. Dabei besteht die Gefahr, dass

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