Seniorenwegweiser der Stadt Haltern am See

21 Tipps für den Alltag Umzug Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen wollen, ist es erforderlich, sich beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnsitzes anzumelden. Sie benötigen für die Ummeldung Ihren Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Haltern am See. Oder Sie finden es auf der Internetseite www.haltern-am-see.de. Ziehen Sie innerhalb von Haltern um, ist eine Ummeldung im Bürgerbüro der Stadt Haltern am See erforderlich. Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können auch ihre Partnerin oder ihren Partner ummelden. In diesem Fall sind beide Personalausweise vorzulegen. Ein Termin im Bürgerbüro ist erforderlich. Dieser kann online auf der städtischen Internetseite reserviert werden. Bei Umzug ist darauf zu achten, dass außerdem Strom, Gas, Wasser, Telefon, Radio, Fernsehen, Zeitungsabonnements ab- oder umgemeldet werden müssen. Denken Sie daran, Ihre Anschriftenänderung der Rentenstelle, Bank oder Sparkasse und Ihren Verwandten und Freunden mitzuteilen. Außerdem können Sie beim Postamt einen Nachsendeauftrag für Ihre eingehenden Postsendungen beantragen. Verbraucherschutz Sollten Sie Rat benötigen vor oder nach Vertragsabschlüssen oder Anlass zu Reklamationen haben, können Sie sich bei der Verbraucherberatung informieren. Ansprechpartner in örtlicher Nähe: Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Recklinghausen Breite Straße 11 – 11 a, 45657 Recklinghausen ( 02361 40559-01 Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Marl Bergstraße 228 – 230, 45768 Marl ( 02365 85625-01 Weitere Informationen unter www.vz-nrw.de. Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über zu erledigende Formalitäten zu fassen. Die Bestattungsinstitute bieten Ihnen eine Komplettunterstützung bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten an. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen beim Todesfall einer oder eines nahen Verwandten helfen: • Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt • Nächste Angehörige unterrichten und mit ihnen weitere Schritte besprechen • Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) • Verträge und Verfügungen des/der Verstorbenen suchen (z. B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende etc.) • Bestattungsinstitut einschalten (ein Bestatter organisiert die gesamte Bestattung und Trauerfeier. Er erledigt alle Formalitäten, Behördengänge und Terminabstimmungen und kontrolliert den Ablauf der Bestattung) • Klären, ob der Verstorbene zu Lebzeiten seinen Willen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen hat • Meldung des Todesfalls beim zuständigen Standesamt und Beantragung der Sterbeurkunde (erfolgt im Regelfall durch das Bestattungsunternehmen) • Benachrichtigung des Arbeitgebers (sofern der Verstorbene noch berufstätig war), der Rentenversicherung, Sterbekasse und Krankenkasse • Versorgung von Haustieren, Wasser und Gas abstellen • Kündigung von laufenden Zahlungen wie: Miete, Einzugsermächtigungen, Daueraufträge, Bankkonten, Fernseh- und Rundfunkgebühren, Telefon, Handy, Internet, Versicherungen, Zeitschriften sowie Vereins- und Klubbeiträge © Alexandra Bonin - stock.adobe.com

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