Seniorenwegweiser der Stadt Haltern am See

5 Beratung und Information durch die Stadtverwaltung Information und Beratung erhalten Sie beim: Fachbereich Ordnung und Soziales Rathaus, Dr.-Conrads-Straße 1 1. Etage, Zimmer 1.06 bis 1.09 Frau Abendroth, Frau Eirich, Herr Gehrmann und Frau Urmann Öffnungszeiten: Die Vereinbarung eines Termins ist erforderlich. Diesen können Sie telefonisch oder persönlich in der offenen Sprechstunde täglich montags und donnerstags zwischen 11:00 und 12:00 Uhr vereinbaren. Frau Abendroth ( 933-239 E-Mail: s.abendroth@haltern.de Frau Eirich ( 933-248 E-Mail: c.eirich@haltern.de Herr Gehrmann ( 933-261 E-Mail: d.gehrmann@haltern.de Frau Urmann ( 933-263 E-Mail: j.urmann@haltern.de Hilfen nach dem SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel) Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Es handelt sich in der Regel um Personen, die aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung nicht erwerbsfähig und an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert sind. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel) Leistungen der Grundsicherung werden auf Antrag gewährt, wenn die Kosten für den Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens nicht mehr aus eigenen Mitteln getragen werden können. Grundsicherung können Personen beantragen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben (für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, gelten individuelle – angehobene – Altersgrenzen) oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Unterhaltspflichtige können nur in Anspruch genommen werden, sofern deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt. Darüber hinaus gibt es weitere Hilfen nach dem SGB XII in besonderen Lebenslagen. Hierzu gehören Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen. Fortbildung zur jungen Seniorenbegleitung 2023

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