Seniorenwegweiser für die Stadt Halver

21 Praktische Hilfen Schiedspersonen Die Zuständigkeit der Schiedspersonen ist in folgenden Bereichen gegeben: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Die Schiedsämter nach dem Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind gemäß VV zu § 1 Abs. 1.2 Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der ZPO und Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der StPO. Das bedeutet, • dass bei der einfachen Beleidigung (§ 185 StGB), • bei Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), • der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), • einer Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB), • einer Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und • seiner Bedrohung (§ 241 StGB) zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss. Erst wenn ein solcher Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann bei Vorlage einer entsprechenden, von der Schiedsperson auszustellenden Sühnebescheinigung (gem. § 40 SchG NRW) Klage vor Gericht eingereicht werden. Schiedsämter sind kostengünstig, schnell, unbürokratisch und schaffen vollstreckbare Titel. Schiedspersonen: Bez. I: Christian Dicke, Telefon: 02353 665420 Bez. II: Uwe Kessler (Oberbrügge), Telefon: 02353 12445 Deutsches Rotes Kreuz Zwei starke Partner! Sie & das Rote Kreuz Sicher zuhause Leben • H ausnotruf • M obilnotruf „Rotruf“ • E rste Hilfe für Senioren • S eniorenberatung • D igitalkurse für Senioren DRK Kreisverband Märkischer Kreis e. V. Telefonische Beratung: 02351 67320-0 Internet: www.drk-im-mk.de Sozialverband (SoVD) Die Mitglieder des Sozialverbandes NRW e. V. Ortsverband Halver, treffen sich jeden dritten Mittwoch im Bürgerzentrum (Mühlenstraße 2, Halver). Informationen, Vorträge, Gedankenaustausch, Unterhaltung, Klönen, Kaffeetrinken, Spiele, Singen u.v.m. erfüllen den Nachmittag. Zu dem Termin sind Gäste herzlich willkommen. Ansprechpartnerin: Annette Schwalm, Telefon: 02353 5826 Praktische Adressen Schuldnerberatung Rathausplatz 2, Lüdenscheid Telefon: 02351 171605 E-Mail: schuldnerberatung@luedenscheid.de Anonyme Alkoholiker Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 58511 Lüdenscheid Telefon: 02351 381670 Nicht nur „junge Leute“ können Probleme mit dem Alkoholkonsum haben. Daher sind die Anonymen Alkoholiker Ansprechpartner für „ALLE ALTERSGRUPPEN“. Sie beantworten auch Fragen, wenn es sich um ein Familienmitglied handelt. Das gleiche gilt für alle Altersgruppen, welche Probleme mit Drogen haben. DROBS – Drogenberatungsstelle Körnerstraße 10a, 58507 Lüdenscheid Telefon: 02351 27707 E-Mail: luedenscheid@drobs-mk.de Schwerbehindertenangelegenheiten Möchten Sie aufgrund von Gesundheitsstörungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder haben Sie Fragen zum Schwerbehindertenrecht, dann können Sie sich einerseits an die Stadt Halver wenden oder aber direkt an die bearbeitende Stelle. Für Halver ist folgende Behörde zuständig. Sonstige Informationen „gut zu wissen“

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