Altona im Alter neu entdecken

3 2. Bezirkliche Beratung / Behörden 2.1 Grundsicherung Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben  Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und  Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus- reichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Ver- mögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsi- cherung imAlter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Le- bensjahres. Für Personen, die nach dem 31.12.1946 ge- boren sind, wird die Altersgrenze gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII angehoben. (Beispiel: ab 1947 pro Jahr/einMonat, ab 1959 pro Jahr/zwei Monate, ab 1964 gilt die Altersgrenze des 67. Lebensjahres) Informationen und Beratung können beim zuständigen Träger der Sozialhilfe eingeholt werden, imBezirk Altona insbesondere im Sozialen Dienstleistungszentrum Alto- na, 22765 Hamburg, Alte Königstraße 29-39 und 22549 Hamburg, Achtern Born 135. Außerdem sind auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leis- tungsvoraussetzungen zu informieren und bei der An- tragstellung auf Grundsicherung, insbesondere durch Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Träger der Sozialhilfe, zu helfen. 2.1.1 Bezirkliche Seniorenberatung Die bezirkliche Seniorenberatung ist ein unabhängiger, stadtteilbezogener und kostenloser Fachdienst für Bür- gerinnen und Bürger über 60 Jahre. Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und Pflegekräfte be- raten in altersspezifischen Fragen und sozialen Angele- genheiten. Bei Fragen rund um die Pflege arbeiten sie eng mit dem Pflegestützpunkt Altona (s. 2.2) zusammen. Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Kontakt: Bezirksamt Altona Fachamt Grundsicherung und Soziales Seniorenberatung Achtern Born 135, 22549 Hamburg Telefon: 040 42811-3265 2.2 Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt – was ist das? Wählen Sie 42899-1010 – dann sind Sie mit dem Pflege- stützpunkt Altona verbunden. BeimPflegestützpunkt Altona erhalten Sie kostenlos Ant- wort auf all Ihre Fragen rund um das Thema Pflege: Wo- her bekomme ich eine Pflegefachkraft, wenn ich mich zu Hause nicht mehr alleine versorgen kann? Einen Pflege- geldantrag ausfüllen – das kann ich nicht alleine! Bei wem kann ich mich melden, wenn ich eine Putzhilfe im Haushalt benötige? Essen kann ich auch nicht mehr allein Hermann und Lilly Schilling-Stiftung Christliches Senioren- und Pflegeheim Wir bieten Ihnen ein Zuhause zum Wohlfühlen : Einzelzimmer, qualifizierte liebevolle Pflege und Betreuung, hervorragende Küche, Wohngruppen für Menschen mit Demenz, Friseur im Haus, Garten, vielfältige Veranstaltungen. Rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne. Isfeldstraße 16 · 22589 Hamburg  040 / 866 259 0 info@schilling-stift.de www.schilling-stift.de Wir stellen ein: Pflegefachkräfte, Aushilfen, Azubis, ... © Robert Kneschke · fotolia.com

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