Seniorenwegweiser Bezirk Hamburg-Nord

Dabei trägt man einen kleinen Funksender bei sich, der mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Wird der Knopf gedrückt, ruft die Zentrale zu Hause an und meldet sich über einen speziellen Lautsprecher, der ebenfalls zum System gehört. Falls dabei keine Antwort gegeben wird, benachrichtigt die Notrufzentrale einen Angehörigen, der vorher festgelegt wurde. Kostenübernahme kann über die Pflegekasse oder bei fehlenden Voraussetzungen über Sozialleistungen (Sozialhilfe/Grundsicherung) erfolgen. 6.1.4 Hauswirtschaftliche Hilfen Ziel der Leistungen ist es, durch Übernahme der Kosten oder Beteiligung an den Kosten für im Einzelfall erforderliche Hilfen im Haushalt, das Verbleiben hilfsbedürftiger Menschen in ihrer eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Zur Zielerreichung sollen nach den Umständen des Einzelfalls geeignete Maßnahmen wie die Gewährung von Haushaltshilfe nach § 27 Abs. 3 SGB XII und Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach § 70 SGB XII ergriffen werden. Sofern die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kommen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Hilfen folgende Leistungen in Betracht: • Haushaltshilfe nach § 27 Abs. 3 SGB XII, wenn der hilfebedürftige Mensch einzelne Tätigkeiten nicht verrichten kann, diese Tätigkeiten von Dritten nicht unentgeltlich übernommen werden und der hilfebedürftige Mensch von der Verpflichtung zur Ausübung einer solchen Tätigkeit (z. B. Verpflichtung zur Schneeräumung) nicht befreit werden kann. Die Leistungen werden durch private Hilfspersonen oder ambulante Pflegedienste erbracht. • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach § 70 SGB XII soll gewährt werden, wenn die leitende und ordnende Funktion als Merkmal der Haushaltsführung nicht mehr wahrgenommen werden kann (bei geistiger, seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung) und wenn der hilfebedürftige Mensch einen eigenen Haushalt führt und die Weiterführung des Haushaltes geboten ist. Die Hilfe umfasst alle notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Leistungen werden durch private Hilfspersonen oder ambulante Pflegedienste erbracht. Ansprechpartner für beide Leistungsarten: Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg Telefon: 040 428280 6.2 Wohnraumanpassung: Umbauten – barrierefrei oder behindertengerecht Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Aufzug erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Aufzüge als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet. Automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine 27 6. Wohnen © Prostock-studio · adobestock.com

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