Hamburg-Mitte Wegweiser für Seniorinnen und Senioren

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgeset- zes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie behinderter Menschen – insbesondere wenn es darumgeht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rah- men eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreu- ungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Ver- braucher auf vorvertragliche Informationen in leicht ver- ständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. 26 Wohnen im Alter Kostenüberblick Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Einer- seits sind sowohl die Ausstattung wie auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis ausschlaggebend, andererseits auch der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine an- dere betreute Wohnform setzen sich zusammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlos- sene Pflege, die Verpflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Hierbei gilt insbesondere der vom Medizi- nischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab.

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