Hamburg-Mitte Wegweiser für Seniorinnen und Senioren

53 Vorsorge Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können imFalle einer Notsituation Angehörige oder Betreu- er alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste , die alle Telefonnummern und Adressen der imErnstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Rechtsberatung Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA). ÖRA-Hauptstelle Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg Telefon: 040 42843-3071 oder -3072 www.hamburg.de/oera Ausführliche Informationen zur rechtlichen Vorsorge erhal- ten Sie bei vielen Rechtsanwälten, den bezirklichen Bera- tungsstellen und den Betreuungsvereinen. Bezirksstelle Hamburg-Mitte Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg Sprechzeiten: Mo. und Do. 17:00 – 18:30 Uhr Betreuungsverein Insel e. V. Betreuungsverein für Eimsbüttel Heußweg 25, 20255 Hamburg Telefon: 040 3803836-810 bv.eimsbuettel@insel-ev.de Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Des- halb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei soll- ten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizi- nische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Auf- setzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schriftstück handschriftlich ver- fassen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Bei- des ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testa- ment gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtliche Verwahrung kommt. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patienten- verfügung . Dadurch können Sie beispielsweise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsor- gevollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen kön- nen, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder kör- perlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünf- tigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu be- rücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Hand- lungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich er- forderlich ist. © racamani · adobestock.com

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