Ratgeber für den Trauerfall Stadt Hameln

18 | Die verschiedenen Formen der Bestattung Die verschiedenen Formen der Bestattung Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige bei aller Betroffen- heit eine Reihe von Entscheidungen treffen, die für den Verstor- benen selbst und die Mitbetroffenen von nicht unerheblicher Tragweite sind. Manche Entscheidungenmüssen rasch und prak- tisch ohne Bedenkzeit gefällt werden. Unmittelbar nach demTod müssen die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung), die Grabstätte und die Gestaltung der Trauerfeier bestimmt wer- den. In der Regel richtet sich dies zunächst nach demWillen des Verstorbenen. Die Bestattungsart zieht zahlreiche Konsequenzen hinsichtlich der Beisetzung und der Grabstätte nach sich. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungennur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Liegen keine Verfügungen des Verstorbenen über die Art der Bestattung vor, so müssen die Angehörigen (Bestattungspflichtige) darüber entscheiden. Dabei sind die Einstellungen des Verstorbenen, auch mündliche Äußerungen zu Lebzeiten, zu bedenken. Grundsätzlich sollte eine Feuerbestattung nur dann veranlasst werden, wenn deutlich erkennbar ist, dass dies auch demWillen des Verstorbenen entspricht. Bestatter halten Vordrucke bereit, mit denen schon zu Lebzeiten eine Feuerbestattung verfügt wer- den kann. Eines der Urnengemeinschaftsgrabfelder auf dem Friedhof „Deisterstraße“

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