Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Hameln

Anzeige beim Standesamt | 9 Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod einesMenschen eingetreten ist. Das für die Stadt Hameln zuständige Standesamt befindet sich im Gebäude „Hochzeitshaus“, Osterstraße 2, 31785 Hameln (Telefon 05151 202-1234). Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie auf unserer Website www.hameln.de. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen: ƒ ƒ Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden ƒ ƒ Todesbescheinigung des Arztes ƒ ƒ Geburtsurkunde (für Nichtverheiratete) ƒ ƒ Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (erhältlich beim Heiratsstandesamt) ƒ ƒ Übersetzung und Original bei ausländischen Urkunden ƒ ƒ Im Zweifel sind folgende Urkunden zusätzlich mitzubringen: Sterbeurkunde des verstorbenen Partners bei Witwen oder Witwern, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei geschiedenen Personen Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die Personenstandsbücher beim Standesamt Hameln geführt werden. „Hochzeitshaus“ in der Osterstraße in Hameln Wahlgrabstätten auf dem Friedhof „Deisterstraße“

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