Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Hameln

20 | Die verschiedenen Formen der Bestattung worden, kommt es zu Festlegungen, die bedauert, aber kaumnoch verändert werden können. Vor Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte sollten Sie sich deshalb vor allem folgende Fragen stellen: ƒ ƒ Benötige ich eine Grabstätte für eine Sargbestattung oder für eine Urnenbeisetzung? ƒ ƒ Möchte ichmir dieMöglichkeit offenhalten, weitere Familienangehörige auf derselbenGrabstätte zu bestatten oder die Grabstätte nach deren Ablauf zu verlängern? ƒ ƒ Möchte und kann ich die Grabstätte selber gestalten und pflegen oder greife ich lieber auf eine für mich pflegefreie, von der Friedhofsverwaltung zu pflegende Grabstätte zurück? In der nachfolgenden näheren Beschreibung aller auf den Friedhöfen der Stadt Hameln angebotenen Grabarten finden Sie zu diesen entscheidenden Aspekten stichpunktartig Angaben, die Ihnen die Wahl der für Sie richtigen Grabart erleichtern sollen. Bitte scheuen Sie sich nicht, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung bei der Grabstättenwahl und in allen Fragen um das Thema Friedhof und Bestattung beraten zu lassen. Gerne zeigenunsereMitarbeiter Ihnen auch die verschiedenenGrabartendirekt auf den Friedhöfenund klären Sie über bestehende Unterschiede auf. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Abt. 55 Betriebshof und Friedhöfe im Fachbereich Umwelt und technische Dienste, Rathausplatz 1, 3. Geschoss (Hochhaus), Zimmer 34 (Telefon 05151 202-1836 oder -1327 oder -1648). Hier erhalten Sie auchAuskünfte zur Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen sowie über die Höhe der zurzeit geltenden Friedhofsgebühren. Mit der Gestaltung des Grabmales und der Grabanlage sollte man sich Zeit lassen, doch gilt es zu bedenken, dass bereits die Wahl der Grabstätte erhebliche Auswirkungen darauf hat, ob ein Grabmal gesetzt werden kann und wie es aussehen darf oder ob eine Grabstätte selbst gepflegt werden soll oder nicht. Die Entscheidung für den Erwerb eines Nutzungsrechtes für ein Reihengrab hat z. B. zur Konsequenz, dass die Nutzungsdauer nicht verlängert werden kann. Der Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Gemeinschaftsgrabstätte wiederum hat zur Folge, dass die Grabstätte nicht nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann. Sind diese Auswirkungen nicht hinreichend bedacht Urnenwahlgrabfeld Die verschiedenen Formen der Bestattung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=