Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Hameln

Im Falle des Todes ... | 7 Im Falle des Todes ... ... sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden. Viele dieser Punkte werden durch ein zu beauftragendes Bestattungsinstitut übernommen. Auf Wunsch erledigt das Bestattungsinstitut auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge. Was muss sofort bis zur Trauerfeier und Beisetzung geregelt werden? ƒ ƒ Totenschein durch den Arzt ausstellen lassen ƒ ƒ Verfügungen (Testament) suchen und berücksichtigen ƒ ƒ engste Angehörige und Freunde benachrichtigen ƒ ƒ Versorgung evtl. vorhandener Haustiere regeln ƒ ƒ die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen ƒ ƒ Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) ƒ ƒ Sarg auswählen ƒ ƒ Terminfestlegung mit dem Friedhofsträger und dem Pastor bzw. dem Trauerredner für die Trauerfeier und Beerdigung ƒ ƒ Erwerb bzw. Verlängerung des Grabnutzungsrechtes an einer Grabstätte, wenn die Beisetzung auf einer Wahlgrabstätte stattfinden soll ƒ ƒ dem Pastor oder einem privaten Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen ƒ ƒ Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße) ƒ ƒ an Trauerkleidung denken ƒ ƒ für den Beerdigungskaffee Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren ƒ ƒ Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen

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