Informationsbroschüre Samtgemeidne Harsefeld

Die Organe* der Samtgemeinde und ihre Aufgaben Der Samtgemeinderat Der Rat der Samtgemeinde Harse- feld besteht neben dem Samt- gemeindebürgermeister aus 34 Ratsmitgliedern, die von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Fast alle wichtigen An- gelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abga- ben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitions- programmes sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen. Bevor allerdings der Rat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen beraten und vom Samtgemeindeausschuss ein Ent- scheidungsvorschlag erarbeitet. Der Rat wählt aus seiner Mitte den Ratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Ratsvorsitzende leitet die Ratssitzungen. Als Mitglieder der Fachausschüs- se werden Ratsmitglieder, aber auch sachkundige Vertreter aus der Bürgerschaft benannt. Ist also ein Sachthema im zuständigen Ausschuss beraten worden, wer- den Beratungsergebnisse und Be- schlussempfehlungen dem Samt- gemeindeausschuss vorgelegt, der die Angelegenheit seinerseits be- rät und dem Rat einen Beschluss- vorschlag unterbreitet. Der Samtgemeindeausschuss Der Samtgemeindeausschuss be- steht aus dem Samtgemeinde- bürgermeister, der zugleich auch Vorsitzender ist und weiteren acht Beigeordneten. Dies sind Ratsmitglieder, auf deren Fraktion oder Gruppe bei der Sitz- verteilung mindestens ein Sitz ent- fallen ist. Erhält eine Fraktion oder Gruppe keinen Sitz, so kann sie ein Mitglied mit beratender Stimme in den Samtgemeindeausschuss entsenden (Grundmandat). Alle Sitzungen des Samtgemeindeaus- schusses sind nicht öffentlich. Der Samtgemeindeausschuss ist u. a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten, die nicht vom Rat beschlossen werden und nicht von der Verwaltung entschieden werden können. Er beschließt über Widersprüche im eigenen Wir- kungskreis sowie über Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Beschäftigten der Samtge- meindeverwaltung. Der Samtgemeinde­ bürgermeister Der Samtgemeindebürgermeister ist sowohl Leiter der Verwaltung als auch stimmberechtigtes Rats- mitglied sowie zugleich politischer Repräsentant der Samtgemeinde Harsefeld. Er ist hauptamtlich tätig und wird direkt von den Bürge- rinnen und Bürgern gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2021 statt. Neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss ist er ein handlungsfähiges Organ der Samtgemeinde. Ihm obliegt die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Samtgemeindera- tes, der Vorsitz im Samtgemein- deausschuss, die Außenvertretung der Samtgemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er trägt die Verantwortung für die ordnungsge- mäße Führung der Verwaltung und ist Dienstvorgesetzter aller Beam- ten, Angestellten und Arbeiter der Samtgemeindeverwaltung. Vertreten wird der Samtgemein- debürgermeister in allen Verwal- tungsangelegenheiten von seinem hauptamtlich tätigen, vom Samt- gemeinderat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählten (berufe- nen) allgemeinen (Verwaltungs-) Vertreter Bernd Meinke (Erster Samtgemeinderat) und in den re- präsentativen Aufgaben von der aus der Mitte des Samtgemeinde- rates gewählten ehrenamtlichen 1. stellv. Samtgemeindebürger- meister Michael Ospalski (SPD) und dem 2. stellv. Samtgemein- debürgermeister Jürgen Deden (CDU). * Die Organe der Mitgliedsgemeinden sind der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss (soweit gebildet) und der Gemeindedirektor. 15

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