Samtgemeinde Harsefeld Bürgerinformation

15 Die Organe* der Samtgemeinde und ihre Aufgaben Der Samtgemeinderat Der Rat der Samtgemeinde Harsefeld besteht neben der Samtgemeindebürgermeisterin aus 34 Ratsmitgliedern, die von den Bürger:innen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Fast alle wichtigen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitionsprogrammes sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen. Bevor allerdings der Rat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen beraten und vom Samtgemeindeausschuss ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet. Der Rat wählt aus seiner Mitte je eine Person für den Ratsvorsitz und dessen Stellvertretung. Der Ratsvorsitzende leitet die Ratssitzungen. Als Mitglieder der Fachausschüsse werden Ratsmitglieder, aber auch sachkundige Vertreter:innen aus der Bürgerschaft benannt. Ist also ein Sachthema im zuständigen Ausschuss beraten worden, werden Beratungsergebnisse und Beschlussempfehlungen dem Samtgemeindeausschuss vorgelegt, der die Angelegenheit seinerseits berät und dem Rat einen Beschlussvorschlag unterbreitet. Der Samtgemeindeausschuss Der Samtgemeindeausschuss besteht aus dem Samtgemeindebürgermeister:in, die zugleich auch Vorsitzende ist, und weiteren acht Beigeordneten. Dies sind Ratsmitglieder, auf deren Fraktion oder Gruppe bei der Sitzverteilung mindestens ein Sitz entfallen ist. Erhält eine Fraktion oder Gruppe keinen Sitz, so kann sie ein Mitglied mit beratender Stimme in den Samtgemeindeausschuss entsenden (Grundmandat). Alle Sitzungen des Samtgemeindeausschusses sind nicht öffentlich. Der Samtgemeindeausschuss ist u. a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten, die nicht vom Rat beschlossen werden und nicht von der Verwaltung entschieden werden können. Er beschließt über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis sowie über Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Beschäftigten der Samtgemeindeverwaltung. Die Samtgemeindebürgermeisterin Die Samtgemeindebürgermeisterin ist sowohl Leiterin der Verwaltung als auch stimmberechtigtes Ratsmitglied sowie zugleich politische Repräsentantin der Samtgemeinde Harsefeld. Sie ist hauptamtlich tätig und wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2026 statt. Neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss ist sie ein handlungsfähiges Organ der Samtgemeinde. Ihr obliegt die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Samtgemeinderates, der Vorsitz im Samtgemeindeausschuss, die Außenvertretung der Samtgemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Sie trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltung und ist Dienstvorgesetzte aller Beamt:innen und Beschäftigten der Samtgemeindeverwaltung. Vertreten wird die Samtgemeindebürgermeisterin in allen Verwaltungsangelegenheiten von ihrem hauptamtlich tätigen, vom Samtgemeinderat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählten (berufenen) allgemeinen (Verwaltungs-)Vertreter, dem Ersten Samtgemeinderat, und in den repräsentativen Aufgaben von den aus der Mitte des Samtgemeinderates gewählten ehrenamtlichen 1. stellv. Samtgemeindebürgermeisterin und dem 2. stellv. Samtgemeindebürgermeister. * Die Organe der Mitgliedsgemeinden sind der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss (soweit gebildet) und der Gemeindedirektor / die Gemeindedirektorin. Steinbeck

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=