Seniorenwegweiser - sich im Alter in Haßloch wohlfühlen

7.1. Grundsicherung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Auf- enthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Le- bensjahr bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Kreisverwaltung Bad Dürkheim Tel. 06322 9610 7.2. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47-52 SGB XII) Seit 1. Januar 2004 sind grundsätzlich alle Sozialhilfeempfän­ gerinnen und Sozialhilfeempfänger, die nicht aufgrund ande- rer Vorschriften selbst versichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, von den Kran- kenkassen wie gesetzliche Krankenversicherte mit Leistun- gen der Krankenbehandlung zu behandeln. Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozial- hilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit er- halten. Kreisverwaltung Bad Dürkheim Tel. 06322 9610 7.3. Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) Die Sozialhilfe unterstützt auch pflegebedürftige Personen, indem sie die mit der Pflege verbundenen Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Seit Einführung der Pflegeversicherung (siehe 7.9.) ist die Sozialhilfe vor allem zuständig für Pflegebedürftige, die das Kriteriumder „erheblichen Pflegebedürftigkeit“ nicht erfüllen, in Fällen kostenintensiver (Schwerst-) Pflege, für die die nach oben hin begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind, für die Finanzierung der nicht von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bei der Pflege in Einrich- tungen sowie für nicht pflegeversicherte Personen. Kreisverwaltung Bad Dürkheim Tel. 06322 9610 7.4. Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70-74 SGB XII) Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst verschiedene Leis- tungen: J Hilfe zur Weiterführung des Haushalts J Altenhilfe J Blindenhilfe J Bestattungskosten J Als Auffangnorm: Hilfe in sonstigen Lebenslagen Kreisverwaltung Bad Dürkheim Tel. 06322 9610 7.5. Landesblindengeld/Hilfe für Gehörlose Anträge und Beratung erhalten Sie bei Kreisverwaltung Bad Dürkheim Tel. 06322 9610 Bürgerbüro Haßloch, Langgasse 64 Tel. 06324 935200 ■ 7. FINANZIELLE HILFEN 39

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=