Seniorenwegweiser - sich im Alter in Haßloch wohlfühlen

7.6. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Gebührenbefreiungsanträge können Personen mit geringem Einkommen, Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen oder von laufender Hilfe zum Lebens- unterhalt nach demBundessozialhilfegesetz oder der Kriegs- opferfürsorge stellen. Zum berechtigten Personenkreis gehören auch: J Blinde J Hörgeschädigte J Behinderte mit dem Merkzeichen RF (Schwerbehindertenausweis) J Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen Bürgerbüro Haßloch, Langgasse 64 Tel. 06324 935200 40 ■ 7. FINANZIELLE HILFEN Badepark Haßloch © innofabrik

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