Seniorenwegweiser - sich im Alter in Haßloch wohlfühlen

8.2. Was ist zu beachten bei einem Sterbefall? Beim Eintritt eines Sterbefalles ist Folgendes zu beachten: J Als Erstes muss ein Arzt hinzugeholt werden, der den Totenschein ausstellt. J Bestattungsinstitut verständigen (Art der Bestattung fest- legen wie z. B. Erdbestattung, Feuerbestattung usw.). J Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt (mitzu- bringen sind: Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde, Ster- beurkunde des Ehemannes/-frau, Scheidungsurteil). Ein Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag bei dem Standesamt zu melden, in dessen Gemeinde der Sterbe- fall eingetreten ist. J Bestattungsgenehmigung bei demStandesamt ausstellen lassen, in dessen Gemeinde die Beisetzung stattfinden soll. J Friedhof verständigen (Tel. 06324 935126) (evtl. Grab aus- suchen; wenn Grab vorhanden, Steinmetz verständigen, der das Grab abräumt, Termin für die Beisetzung festlegen). J Pfarrer verständigen. J Evtl. Inserat für die Zeitung aufgeben. Sprechzeiten beim Standesamt Haßloch Tel. 06324 935258, 06324 935259 Mo. – Fr. 08:30 – 12:00 Uhr Zusätzlich donnerstags: 14:00 – 16:00 Uhr Sprechzeiten beim Friedhof Haßloch Tel. 06324 935126 Nach Vereinbarung Es besteht auch die Möglichkeit, zu Lebzeiten bei einem Bestattungsinstitut einen Bestattungsvertrag abzuschließen. 8.3. Dokumentenmappe Wichtige Papiere, Urkunden und andere Dokumente, die Ihnen wichtig sind, gehören an einen festen Platz, am besten in eine sogenannte „Dokumentenmappe“. So kann in beson- deren Situationen und Notfällen zur Regelung von (Behör- den-)Angelegenheiten direkt darauf zurückgegriffen werden. Folgende Unterlagen sollten entsprechend aufbewahrt wer- den: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Testament, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Versiche- rungspolicen, Wertpapiere, Sparbücher, Schuldurkunden und sonstige Ihnen wichtige Unterlagen. Zusätzlicher Hinweis: Vorsorgemappe und Vorsorgedose (siehe bei Notfall) der Gemeinde Haßloch sind im Rathaus und im Bürgerbüro er- hältlich. Inklusive Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Sorgerechtsverfügung. 43 © defpics · adobestock.com

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