Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Hat tingen 26 Seniorenwegweiser 3.15 Überblick über die Leistungen der Pflegekasse Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Bemerkungen Pflegegeld § 37 SGB XI – 316 € 545 € 728 € 901 € Monatliche Zahlung Sachleistungen § 36 SGB XI Kein Anspruch Der Entlastungsbetrag von 125 € kann aber für Pflegeleistungen eingesetzt werden. 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 € Monatliche Zahlung Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI 125 € 125 € 125 € 125 € 125 € Die Leistungen können eingesetzt werden für: 1. Tages- und Nachtpflege 2. Kurzzeitpflege 3. nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag 4. für ambulante Pflegedienste, Betreuung und Hauswirtschaft, nur bei Pflegegrad 1 für körperbezogene Pflegemaßnahmen. Die Gelder können für ein Jahr angesammelt werden. Kurzzeitpflege § 42 SGB XI Kein Anspruch Der Entlastungsbetrag von 125 € kann aber eingesetzt werden. 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 € Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen hälftig weitergezahlt. Der jährliche Betrag der Verhinderungspflege kann für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Hierdurch lässt sich der Leistungsanspruch auf 3.386 € erhöhen. PG = Pflegegrad Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Wenn die monatlichen Beträge für die Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft werden, wird ein anteiliger Betrag als Pflegegeld ausgezahlt. Umwandlungsanspruch: Es ist nun möglich, auch ohne vorherigen Antrag bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI zu verwenden. Mehrauszahlungen werden verrechnet.

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