Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Hat tingen 34 Seniorenwegweiser 5.5 Weitere Hilfen Das Sozialgesetzbuch XII bietet für die verschiedensten Lebensbereiche besondere Hilfen an. Diese Hilfen sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen der Hilfesuchenden. Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen einzusetzen. Das Einkommen, unterhalb der im Einzelfall anzuwendenden Einkommensgrenze, bleibt in der Regel anrechnungsfrei, das die Einkommensgrenze übersteigende Einkommen ist in angemessenem Umfang einzusetzen. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen unterscheidet sich in viele verschiedene Arten: • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes • Altenhilfe • Blindenhilfe • Hilfe in sonstigen Lebenslagen • Bestattungskosten Nähere Informationen zum Thema Hilfe in besonderen Lebenslagen und deren Zuständigkeiten erteilt auf Anfrage Ihr Fachbereich Soziales und Wohnen. Kontakt: Anja Schuster, Telefon: 204-5522 Birgit Steenmann, Telefon: 204-5533 5.3 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiungen Wer sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen möchte, muss den Antrag direkt zur GEZ schicken. Notwendige Unterlagen: Als Nachweis benötigt die GEZ neben dem ausgefüllten Antragsformular einen aktuellen Bescheid über den Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung, ALG II, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen, BAföG-Bescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit „RFVermerk“. Man kann der GEZ auch eine Kopie des Bescheides schicken, wenn man sich vom Bürgerbüro, vom Fachbereich Soziales und Wohnen oder der Job-Agentur EN – Regionalstelle Hattingen auf dem Antragsformular bestätigen lässt, dass die Daten mit denen des Originals übereinstimmen. Antragsannahmestelle bei der Stadt Hattingen ist das Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48. 5.4 Telefongebührenermäßigung Eine Ermäßigung der Telefongebühren kann in jedem Telekom-Shop beantragt werden. Bereitgestellt wird ein Gesprächsguthaben. Voraussetzung ist ein Festnetzanschluss bei der Telekom. Weiterhin müssen Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein oder einen Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent haben. © Yuri Arcurs – Fotolia

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