Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Hat tingen 46 Seniorenwegweiser Für jede im Rahmen des Kontingents durchgeführte Fahrt bis zu zehn Kilometer entrichtet die Nutzerin/der Nutzer einen Kostenanteil von 1,50 € an das Beförderungsunternehmen. Werden mehrere Fahrten des Kontingentes für eine längere Strecke zusammengefasst, erhöht sich der Kostenanteil entsprechend. Telefon Kreisverwaltung Schwelm: 02336 932258 7.8 Behindertenforum Das Behindertenforum versteht sich als unabhängiger Interessenvertreter der Menschen mit Behinderung. Das Forum setzt sich zusammen aus Personen mit und ohne Behinderung, Vertretern von Einrichtungen und sozialen Diensten. Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag immer wieder auf Probleme. Wir wollen darauf aufmerksam machen und versuchen Verbesserungen durchzusetzen. Die Mitglieder des Forums treffen sich alle drei Monate im Zentrum für bürgerschaftliches Engagement (Holschentor). Das Behindertenforum wird vom Fachbereich Soziales und Wohnen begleitet. Kontakt: Birgit Steenmann, Telefon: 204-5533 7.9 Hattinger Tafel Die Hattinger Tafel e. V. sammelt Lebensmittel von heimischen Sponsoren, die überzählig oder überproduziert, aber noch verwertbar sind, und gibt diese unentgeltlich an Bedürftige ab. Hattinger Tafel e. V. Nordstraße 16, 45525 Hattingen Telefon: 707792 Ausgabe für Lebensmitteltüten: • Mi., Fr. 11.30 – 12.30 Uhr, Nordstraße 16 • Do. 11.30 – 12.30 Uhr, Nordstraße 16, nur für ältere und körperlich eingeschränkte Menschen • Di. 11.00 Uhr, Heilig Geist Gemeinde, Denkmalstraße • Mi. 11.00 Uhr, Paul Gerhardt Haus, Marxstraße 23 7.7 Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen Allgemeines Der Fahrdienst kann für alle Fahrten des täglichen Lebens benutzt werden. Hierbei soll insbesondere die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht bzw. erleichtert werden. Fahrten, für die andere Sozialleistungs- bzw. Kostenträger die Kosten zu übernehmen haben (z. B. Krankenfahrten/Arztbesuche/Fahrten zu Tagespflegeeinrichtungen), sind im Rahmen des Behindertenfahrdienstes grundsätzlich nicht möglich. Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis kann nur mit einem Berechtigungsschein benutzt werden, der vom Fachbereich Soziales und Gesundheit ausgestellt wird. Der Berechtigungsschein ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig und nicht übertragbar. Nutzungsbedingungen • Personen, für die eine Zuständigkeit des EnnepeRuhr-Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe gegeben ist, • auf die kein Personenkraftfahrzeug zugelassen ist und • die aufgrund der Schwere oder Art ihrer körperlichen Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel und keine normalen Taxen benutzen können und auf einen Rollstuhl angewiesen sind. • Begleitpersonen können bei Bedarf kostenlos mitfahren, sofern dadurch nicht andere Nutzungsberechtigte zurückgewiesen werden müssen. Leistungsumfang Die Berechtigten erhalten ein monatliches Kontingent von 16 Fahrten über eine Entfernung bis zu zehn Kilometern; sowohl Hinfahrt als auch Rückfahrt zählen jeweils als Fahrt. Die Fahrten sind nicht auf das Kreisgebiet beschränkt. Wird die Fahrt zu einem weiter als zehn Kilometer entfernten Ziel durchgeführt, können bis zu acht Fahrten des Kontingents gebündelt werden. Nicht genutzte Fahrten verfallen nach Ablauf des Monats.

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