Hattingen 26 Seniorenwegweiser mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Seit dem 1. Januar 2024 ab dem 1. Monat 15 % mit mehr als 12 Monaten 30 % mit mehr als 24 Monaten 50 % mit mehr als 36 Monaten 75 % Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 3.13 Ansprüche auf Kostenerstattung auch nach dem Tod Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung, z. B. für Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, erlöschen nicht mehr mit dem Tod der anspruchsberechtigten Person, sondern können noch innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden. 3.14 Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus Ist nach einem Krankenhausaufenthalt keine Versorgung durch häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen nach dem SGB XI, Kurzzeitpflege oder eine Reha sichergestellt, besteht ein Anspruch auf eine zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39 e SGB V). Das bedeutet, dass das behandelnde Krankenhaus den Patienten nicht nach Hause oder in eine andere Einrichtung entlässt, sondern für max. zehn Tage je Krankenhausaufenthalt weiter behandelt. Das Krankenhaus versorgt den Patienten oder die Patientin mit allen nötigen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, aktiviert ihn oder sie und übernimmt die Grund- und Behandlungspflege. Die Kosten für die Übergangspflege, inkl. Unterkunft, Verpflegung und ärztl. Behandlung, übernimmt die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse). Die Entlassung erfolgt nach den Regeln des Entlassmanagements des Krankenhauses. Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt: • Bescheid der Pflegekasse • Personalausweis, Familienbuch, Schwerbehindertenausweis, Betreuer-Urkunde, Vollmacht, gegebenenfalls Scheidungsurteil • letzte Rentenanpassungsmitteilungen, Werksrente, sonstige Renten, Pension • Leistungen aus Verträgen (Vertrag beifügen), Nachweise über Miet- oder Pachteinnahmen, Zinseinkünfte, sonstige Einkünfte • vollständige Girokontoauszüge der letzten drei Monate mit dem aktuellen Auszug • Policen von Lebens- u. Sterbeversicherungen mit aktuellen Angaben über die Höhe der Rückkaufswerte, ggf. Negativbestätigung des Versicherers • Sparbücher mit den Geldbewegungen der letzten fünf Jahre; gegebenenfalls auch Vorsparbücher, gegebenenfalls Guthabenstand aktualisieren • sonstige Nachweise über Sparvermögen: Sparbriefe, Wertpapiere, Bausparguthaben, Festgeld, Genossenschaftsanteile (bei Banken, Wohnungsgenossenschaften) • Nachweise über sonstiges Vermögen: Erbteile, wertvolle Möbel, Bilder, Briefmarken, Münzen, Kraftfahrzeug • evtl. Nachweis über Grundvermögen: Grundbuchauszug, Rentabilitätsberechnung beifügen • vollständige Ablichtung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen Pflegegrade Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 131,00 € Pflegegrad 2 805,00 € Pflegegrad 3 1.319,00 € Pflegegrad 4 1.855,00 € Pflegegrad 5 2.096,00 € Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Für pflegebedingte Eigenanteile gibt es eine Zuschussregelung. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll ihr pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige
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